Siegen. Für einen 26-jährigen Siegener, der wegen mehrerer Anklagen vor Gericht steht, fordert die Staatsanwältin drei Jahre und neun Monate Haft.

Sieben Anklagen werden am Montag eingestellt. Trotzdem bleiben noch genug gegen den 26-jährigen Siegener T.: Aus Sicht von Staatsanwältin Tabea Schneider hat er drei Jahre und neun Monate Haft verdient: Drogenbesitz und -handel, gefährliche Körperverletzung, Diebstähle, Computerbetrug und Sachbeschädigungen, dazu ein Einbruchsdiebstahl.

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Sie hält die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung für notwendig. Mit Gutachter Dr. Thomas Schlömer geht Schneider von einer düsteren Prognose für T. aus: Ohne Therapie und Freiheitsentzug sieht sie die wahrscheinliche Gefahr weiterer Drogenstraftaten und auch Körperverletzungen.

Siegen: Verteidiger erinnert vor Gericht an „tragische Lebensgeschichte“

Verteidiger Andreas Trode wollte sich eigentlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft anschließen. Nachdem der Angeklagte das Abzahlen eines Strafbefehls aus Betzdorf erwähnte und Richterin Elfriede Dreisbach überlegte, das in ihr Urteil einzubeziehen, fand die Staatsanwältin, dass das Siegener Urteil allein stehen sollte – T. habe weder Reue gezeigt, noch sich entschuldigt. Trode beantragt zwei Jahre und sechs Monate: Immerhin habe sein Mandant einige Taten eingeräumt. „Wenn er das hier zugibt, ist das die Reue, die er kann“, so Trode, und verweist auf die Reaktion T.s bei der Aussage seiner Ex-Freundin.

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Wenn die Staatsanwältin dem Angeklagten vorhalte, dass er seit 2008 praktisch ohne Pause straffällig gewesen sei, könne er das nicht unterstützen. Die tragische Lebensgeschichte seines Mandanten habe auch laut Gutachter großen Einfluss auf T.s Persönlichkeitsentwicklung gehabt, müsse berücksichtigt werden. Zudem habe T. bereits für Taten gebüßt.

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Urteil soll in Siegen am 18. September fallen

Kontrovers behandeln beide Seiten den Kopfstoß, der die Nase der langjährigen Freundin schwer verletzte. Tabea Schneider sieht darin eine gefährliche Körperverletzung mit potenzieller Lebensgefahr für das Opfer, weil Knochensplitter das Gehirn verletzen könnten – Andreas Trode verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die einen „wuchtigen Stoß“ für diese Gefährdung verlange.

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Bei Anklagen mit emotionalem Bezug nimmt die Staatsanwältin eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit an, soweit die Beziehungstaten nicht ohnehin eingestellt wurden. Dazu kommen drei Freisprüche: Unter anderem der Fall, als T. einem Bekannten einer seiner Geliebten aus Eifersucht fast ein Auge ausgeschlagen hatte. Das Opfer hatte nach der Tat gesehen, wie T. hinter dem Haus geistesabwesend mit dem Oberkörper vor und zurück wippte. Für Dr. Schlömer ein Zeichen höchster Erregung, er nimmt für diesen Zeitpunkt eine völlige Schuldunfähigkeit an.

Der Angeklagte kommt noch nicht zu Wort, beim nächsten Mal soll erst noch der Strafbefehl verlesen werden. Das Urteil soll am 18. September fallen.

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