Burbach/Siegen. Ein ehemaliger Wachmann der Burbacher Flüchtlingsunterkunft lässt vor Gericht seine Aussage verlesen. Er weist alle Vorwürfe zurück.
Am 26. August haben die Anwälte des früheren Burbach-Wachmannes Steven K. eine Einlassung ihres Mandanten angekündigt. Die ist am Mittwoch nun auch erfolgt, als Erklärung durch Verteidiger Philipp Adam. Wenig überraschend weist der 34-Jährige alle sechs Vorwürfe zurück.
Zunächst gibt es – einmal mehr in diesem langen Prozess um Misshandlungen in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft – eine Verzögerung. K. ist am Vortag aus Mitteldeutschland angereist, der Zug hatte Verspätung, die Siegener Pension kein Zimmer mehr. Anwalt Oliver Guski trägt vor, dass er K. auf eigene Kosten in einem Hotel mit 24-Stunden-Service untergebracht hat. Offensichtlich war das nicht in Siegen, weil es eine halbe Stunde dauert, bis Anwalt und Angeklagter im Gerichtsgebäude sein können.
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Kein Zimmer frei
Die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach wundert sich, weil eigentlich ein ständiger Vertrag mit der Pension bestehe. K. erklärt, dass es dort wohl nach einem Feuer nur eine begrenzte Anzahl gebrauchsfertiger Zimmer gebe. Im April hatte es dort gebrannt. Die Sache komme demnächst ebenfalls vor die Kammer, wirft Richterin Bettina Scholtis schmunzelnd ein.
Dann geht es zur Sache. Steven K. lässt in der Ich-Form erklären, durch seine Schwester, die einen der involvierten Wachdienste betreibt, zu der Anstellung gekommen zu sein. Er habe am 2. August 2014 das erste Mal gearbeitet. An einem ihm vorgeworfenen Vorfall vom 1. August könne er mithin gar nicht beteiligt gewesen sein.
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Ein Zeuge nennt ihn einen der gefährlichsten Wachleute
Er habe von dem „Problemzimmer“ gehört, das zu dieser Zeit allerdings offiziell schon nicht mehr bestanden hätte. Ihm sei bekannt gewesen, dass dort betrunkene Bewohner eingesperrt wurden, die randaliert hätten und auf die Polizei warten müssten. K. will selbst niemanden dorthin gebracht haben. Das gelte vor allem auch für den 15. August, als das berüchtigte Foto mit dem Fuß im Nacken eines Asylbewerbers entstand – da sei er nicht im Dienst gewesen.
Einen seiner Kollegen, dem eine Misshandlung vorgeworfen wurde, bezeichnet K. als studierten Psychologen, der immer dann gerufen worden sei, wenn es um Deeskalation ging. Diesem traue er ebenso wenig aggressives Verhalten zu wie sich selbst. Auf den seitens der Kammer vorgelesenen Vorwurf eines Zeugen, K. sei einer der gefährlichsten Wachleute gewesen, der Bewohnerinnen belästigt habe, wird nicht eingegangen. Dafür macht der Angeklagte deutlich, im Gegensatz zu anderen niemals Pfefferspray oder Schlagstock bei sich gehabt zu haben, nur Handschellen.
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Nun werden die Kollegen gehört
Sehr konkret wird die Einlassung zu Fall 50, jener Konfrontation am 5. September 2014, als es in einer Waschküche nach angeblicher Entblößung eines Mannes zu einer Schlägerei gekommen war. K. und ein zweiter Wachmann sollen einen Bewohner grundlos zu Boden gebracht und misshandelt haben. Der angeblich Verletzte habe einen Feuerlöscher von der Wand gerissen und auf die Wachleute geworfen. Er selbst habe vor der Tür in dieser Situation niemanden geschlagen.
Der Kollege soll nun noch als Zeuge gehört werden, wahrscheinlich am 25. September. Der dritte Wachmann hingegen, dem 18 Taten vorgeworfen werden, wird von K. als problematisch beschrieben. Der habe immer einen „frechen Umgangston“ gegen die Bewohner an den Tag gelegt.
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