Burbach. Im Burbach-Prozess ist ein abgetrennter Angeklagter zu einer Einlassung bereit. Damit könnten in diesem Fall Plädoyer und Urteil zeitnah folgen.
Wieder ist ein kleiner Mosaikstein auf dem Weg zur Beendigung des Burbach-Verfahrens in Sicht. Die Anwälte des abgetrennten Angeklagten K. haben für den nächsten Verhandlungstag am 9. September eine Einlassung ihres Mandanten angekündigt. Sollte diese der Kammer ausreichen, könnten Plädoyers und Urteil zeitnah folgen. Dann wären noch die zehn Männer übrig, die sich nach wie vor regelmäßig im Hüttensaal der Siegerlandhalle mit ihren Anklägern und dem Gericht treffen müssen. Was nicht immer Spaß macht.
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„Ich hab keine Zeit für diesen Sch…“, kommentiert einer der Angeklagten am Mittwochmittag das Geschehen zuvor. Eine halbe Stunde muss auf einen der Mitbeschuldigten gewartet werden, der aus Hagen anreist. „Es fahren keine Züge von Hagen nach Siegen“, heißt es zur Begründung, eine Folge des Sturms, der über die Region fegte.
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Burbach-Prozess: Angeklagter mit dem Taxi von Hagen nach Siegen
Nach seinem Eintreffen per Taxi werden Chatprotokolle verlesen, in denen von einem Übergriff die Rede ist. Ein Wachmann hat einen Bewohner mit einem Stock auf den Rücken geschlagen, während dieser auf dem Boden lag. Die anderen finden das nicht gut, bringen ihren Unmut zum Ausdruck. Was eine bemerkenswerte Gegenposition zu den Ansichten einiger Bewohner ist, für die zumindest ein großer Teil der Wachleute nur eine „Schlägertruppe“ war.
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Das wird aus Aussagen deutlich, die zum Teil bereits durch die Vernehmungsbeamten eingeführt worden sind und die nun noch einmal ausführlich verlesen werden. Weil diese Zeugen nach Ansicht der Kammer auf längere Sicht nicht greifbar sind, sich nicht mehr in Deutschland aufhalten. Zumindest in einem Fall hat Verteidiger Daniel Walker allerdings Bedenken. Ein früherer Bewohner serbischer Herkunft war im Januar 2016 in sein Heimatland abgeschoben worden. Da sei es doch aus seiner Sicht potenziell noch möglich, über die dortigen Behörden Kontakt zu bekommen, überlegt der Anwalt und widerspricht der Verlesung. Die Kammer will darüber beraten.
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Anwälte legen im abgetrennten Burbach-Verfahren Einspruch ein
Im abgetrennten Verfahren kann keine der Aussagen verlesen werden, weil die beiden Verteidiger grundsätzlich Einspruch einlegen. Wie schon gewohnt, berufen sich Oliver Guski und Philipp Adam auf die Fragen, ob die Aussagen korrekt übersetzt waren, ob die Identität der Befragten geklärt war und ähnliches. Das Gericht will bis zum Wiedersehen im September darüber entscheiden. Auch hier war es zu einer Verzögerung gekommen, weil der aus Mitteldeutschland anreisende Angeklagte mit seinem Zug in Frankfurt liegengeblieben war und von den Anwälten „aufgelesen“ werden musste. Am Donnerstag werden im Hauptverfahren weitere Aussagen und Dokumente verlesen.
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