Siegen/Burbach. Alkoholverkauf vorm Eingang, kein Handyempfang, entlegenes Gelände in Burbach: Niemand wollte etwas ändern, so der Bereichsleiter einer Wachfirma
Ob die Erstaufnahmeeinrichtung Burbach „etwas Besonderes“ gewesen sei, möchte Richterin Elfriede Dreisbach am Mittwoch im Hüttensaal der Siegerlandhalle wissen. Der Zeuge hat eine klare Antwort: „Katastrophe, Katastrophe“, sagt der Bereichsleiter der Wachfirma SKI. „Weit vom Schuss“, sei das Gelände gewesen, praktisch „ohne Handyempfang, weil es da wohl einen Störsender gab“. Und zu allem Überfluss noch ein Kiosk mit Alkoholverkauf „direkt vor dem Eingang“. Alles nicht gut, aber niemand habe daran etwas ändern wollen, kritisiert der 50-Jährige, der diverse Einrichtungen als Vergleich kennt.
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Damals war er etwa einmal im Monat in Burbach, zweimal auch selbst dienstlich eingesprungen, „allerdings nur in der Anfangszeit“. Für die Organisation hat er wenig Sympathie. Vom Problemzimmer wusste er nichts, erst im Nachhinein. Waffen hätten zumindest seine Mitarbeiter nicht getragen; Pfefferspray oder Schlagstöcke seien ihnen ausdrücklich untersagt gewesen. Ob er derlei vor Ort gesehen habe, weiß er nicht mehr.
Fünf Burbach-Wachleute im Zeugenstand statt auf Anklagebank
Fünf ehemalige Sicherheitsleute, denen die Anklagebank erspart geblieben ist, sagen aus. Sie können die Aussage verweigern, wenn sie sich selbst belasten müssten – auch durch Unterlassen könne eine Schuld entstehen, erklärt zwischendurch Verteidiger Daniel Walker einem Mann, der bei Schichtbeginn einen Bewohner im Problemzimmer fand und es seinem Schichtführer überließ, zu entscheiden, wie lange die Person dort bleiben musste. Alle waren nur wenige Wochen in der Einrichtung, hätten überwiegend im Eingangscontainer Dienst gemacht und vom „PZ“ nichts oder kaum gewusst.
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Mit einem stets gleichen und auf Dauer recht monotonen Fragenkatalog versucht die Vorsitzende, bereits etablierte Sachverhalte zu untermauern. Dazu gehört das Wachbuch, die Richtigkeit der dort aufgeführten Namen von diensttuenden Sicherheitsleuten, die Lage des Problemzimmers auf dem Gelände oder Anweisungen für Rauchen im Gebäude. Auch die Verteidiger haken da immer wieder nach, vor allem bei den Namen im Wachbuch: Zuvor wurde öfter im Prozess gesagt, dass Dienste häufig getauscht wurden, eine angebliche Anwesenheit laut Wachbuch sei kein Beweis für eine Tatbeteiligung.
Das Wachbuch: Im Burbach-Prozess kein Beweis für Anwesenheit
Die Zeugen bestätigen das für sich selbst nicht, schließen es für andere aber auch nicht aus. Fast alle betonen, keine Waffen und dergleichen gehabt zu haben, nur Handschuhe und Funkgerät. Ein Zeuge sagt allerdings, dass einer der Angeklagten ihm freigestellt habe, sich selbst Pfefferspray zu besorgen. Schlagstöcke hätten im Wachlokal gelegen. Einen Einsatz gegen Bewohner hat keiner gesehen.
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Für Irritationen bei Oberstaatsanwalt Christian Kuhli sorgt ein Ex-Wachmann, der auf Vermittlung seines Schwippschwagers nach Burbach kam und behauptet, mit diesem nie über Details und Probleme dort gesprochen zu haben. Dass er nun immer formuliere, „zu meiner Zeit“ sei das Problemzimmer kaum noch benutzt gewesen, lässt Kuhli vermuten, dass er über andere Zeiten durchaus informiert gewesen sein könnte. Zudem hatte er bei der polizeilichen Vernehmung „spontan“ den Namen eines Kollegen genannt, der durch übermäßige Aggressivität gegenüber Bewohnern aufgefallen war. Jetzt wirke es, als wolle er sich nicht erinnern.
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