Siegen/Burbach. Im Burbach-Prozess sagt ein Zeuge aus, der die mutmaßlichen Täter mit „17 Prozent Sicherheit“ erkennt. Das ärgert auch den Oberstaatsanwalt.

Der Zeuge soll nach eigener Darstellung 2015 bei der Polizei mindestens zweimal im berüchtigten Burbacher „Problemzimmer“ gewesen sein. Er hat Vorwürfe gegen Wachleute erhoben, will einmal auf dem Hof der Flüchtlingseinrichtung zu Boden gestoßen worden sein. In einem Fall war er angeblich in eine Auseinandersetzung „mit einem Marokkaner“ verwickelt. An diesem Mittwoch kann sich der frühere Bewohner allerdings an kaum noch etwas erinnern. Nur eins weiß er noch, dass er „einmal für zwei Stunden im Strafzimmer“ gewesen ist. Wegen Rauchen im Zimmer.

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In Burbach anderen Namen benutzt

Drei Wachleute hätten ihn mitgenommen, sagt der Mann zum Teil auf Deutsch, teils über den Dolmetscher. Gesträubt habe er sich nicht, weil „die Securita“ als streng bekannt gewesen sei. „Alles Rassisten“, behauptet der Zeuge, der nach eigenen Angaben 34 ist. Wobei es gerade rund um seine Person einige Ungereimtheiten gibt.

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Geladen und nun aus Oberhausen vorgeführt wurde er unter einem anderen Namen, als jenem, den er 2014 in Burbach trug. Die Kammer vermeidet die Frage nach den Hintergründen des „Alias“, einige Anwälte tun das nicht. Als der Zeuge darauf gerade ansetzt, davon zu sprechen, er habe „Angst vor…“ gehabt, greift die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach ein und belehrt ihn über sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Worauf er konsequent die Beantwortung weiterer solcher Fragen ablehnt.

Tuscheln, lachen, essen

Die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach fordert mehr Respekt im Gerichtssaal ein.

Das Tuscheln und Lachen auf Seiten der Angeklagten und ihrer Verteidiger habe aus ihrer Sicht überhand genommen. Auch Essen und Trinken während der Verhandlung sei unangebracht.

Erinnerung an Vorfälle in Burbach teilweise recht vage

Herauszuhören ist noch, dass er wohl zwischenzeitlich abgeschoben werden sollte und dabei die falschen Angaben im Zielland auffielen. Nun steht der wohl richtige Name im Ausweispapier des Mannes, der keine Duldung hat, aber aktuell auch nicht abgeschoben werden kann. Die Verteidiger finden es merkwürdig, dass der Zeuge drei Männer im Saal als jene identifiziert, die ihn damals mitgenommen haben, aber nicht mehr sagen kann, welchen Anteil jeder von ihnen daran hatte. Und dass er eine eher harmlose Tat erinnert, die „größeren“ Fälle aber nicht.

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Anfangs bringt der Mann vor, sich gar nicht an ein Gespräch mit der Polizei erinnern zu können, später kommt angeblich ein bisschen zurück. Dass er sich allerdings beim Erkennen der mutmaßlichen Täter, die beim Wort Rassist hörbar unruhig werden, auf „17 Prozent Sicherheit“ beruft, ärgert auch den Oberstaatsanwalt. Das sei doch Unsinn, findet Christian Kuhli.

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Burbach-Prozess: Ex-Wachmann trägt nichts Neues bei

Ein Antrag auf Vereidigung bei so viel Unsicherheit wird von der Vorsitzenden abgelehnt und nach einer Beratungspause von der Kammer bestätigt. Zur Bestätigung seiner Ähnlichkeit mit dem Pass hat sich Elfriede Dreisbach das Gesicht des Zeugen zeigen lassen, der die Befragung mit Maske absolviert. „Ein Unruhestifter“ sei das gewesen, ist später von einigen Angeklagten zu hören. Die Ex-Frau eines früheren Angeklagten verweigert die Aussage. Ein weiterer früherer Wachmann kann nichts Neues beitragen.

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