Siegen. AStA der Uni Siegen fordert Freiversuche für alle im Sommersemester 2020 nicht bestandenen Prüfungen. Die Uni verweist auf andere Hilfsregelungen

Der AStA der Universität Siegen kritisiert die Hochschule dafür, als einzige in NRW keinen generellen Freiversuch zu ermöglichen. Die Uni Siegen verweist auf andere Unterstützungsmöglichkeiten.

Was ist ein Freiversuch?

Das Land NRW gibt Unis die Möglichkeit, Prüfungen, die im laufenden Sommersemester 2020 abgelegt werden, als „nicht unternommen“ anzusehen, falls Prüflinge durchfallen. Diese Regelung soll Studierenden in der Corona-Krise einen Ausgleich zu den aktuell erschwerten Studienbedingungen an den Präsenz-Universitäten geben.

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Prüfungen können – je nach Studienordnung – unterschiedlich oft wiederholt werden, üblich sind bis zu drei Versuche. Wird eine Prüfung auch im dritten Versuch nicht bestanden, kann meist das Studium nicht mit einem Abschluss beendet werden.

Was sagt der AStA der Uni Siegen zum Freiversuch?

Laut Alexander Steltenkamp, Vorsitzender des Siegener AStA, sei es eine „nicht zu akzeptierende Ungerechtigkeit gegenüber den Studierenden anderer Universitäten in NRW“, dass der Freiversuch in Siegen nicht generell ermöglicht werde. Die Corona-bedingt überwiegend digitale Lehre sei bereits eine „extreme Bürde“ für die Studierenden, denn nicht immer seien die nötigen Geräte vorhanden, um an Online-Veranstaltungen teilzunehmen. Studierende müssten oft viel mehr als üblich nacharbeiten – das Semester sei deutlich später gestartet, die Arbeitsbelastung sei aber trotz weniger Zeit gleichgeblieben, heißt es in einer Petition von Siegener Studierenden. Die Bibliotheken könnten nicht besucht werden, dazu kämen psychische und finanzielle Belastungen.

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Das alles sei von den Studierenden nicht verschuldet, daher bitte man das Rektorat, in dieser Ausnahmesituation entsprechende Erleichterungen zu ermöglichen. Die Petition an das Rektorat der Uni Siegen und ein offener Brief des Fachschaftsrats Architektur würden aber ignoriert, beklagt der AStA. „Die derzeitige Haltung des Rektorats ist unfair und benachteiligt Studierende an unserer Universität“, betont Steltenkamp. Der AStA fordert die Universität auf, ihre „Blockadehaltung zu überdenken und Studierenden die Chance zu geben, erfolgreich ihr Studium weiter zu führen.“

Was meint die Uni Siegen zum Freiversuch?

Ziel der Uni Siegen sei es, die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf alle Hochschulangehörigen so gering wie möglich zu halten, heißt es in einer Stellungnahme der Hochschulleitung, das Sommersemester 2020 solle gleichzeitig als gleichwertig gelten und nicht als verlorenes „Corona-Semester“ abgewertet werden.

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Die Uni verweist dazu unter anderem auf technische Lösungen und Beratungsangebote für die Online-Lehre, Anrechenbarkeit von abgebrochenen Praktika und Auslandsaufenthalten, das Arbeitspensum auf das verkürzte Semester angepasst und die Abmeldefrist für Prüfungen verkürzt. „Studierende können noch am Tag vor der Prüfung ohne Angaben von Gründen davon zurücktreten“, sagt Pressesprecher André Zeppenfeld. Er verweist zudem darauf, dass es Freiversuche in einzelnen Prüfungsordnungen, etwa im Fach Chemie, gibt und das selbstverständlich weiter gilt.

Außerdem habe die Universität weitere – andere – Maßnahmen zur Entlastung der Studierenden ergriffen: So wurde der Umfang der Regelstudienzeit um ein Semester verlängert, dafür wird auch weiter Bafög gezahlt. Verlängerte sich durch Corona der Studienabschluss, war die Rückmeldung kostenfrei, zudem wurde ein Notfallfonds für Studierende ins Leben gerufen, heißt es weiter.

Uni Siegen: Prüfung nur sinnvoll wenn gut vorbereitet

Die Freiversuch-Regelung wäre eine Art Systemwechsel, eine allgemeine, fächerübergreifende Möglichkeit gab es bislang eben nicht – „im Gegensatz zu den meisten anderen Universitäten in NRW“, so die Uni. Alle Prüferinnen und Prüfer seien aber angehalten, die besonderen Umstände zu berücksichtigen. Um unnötige Belastungen zu vermeiden, sollten Studierende grundsätzlich nur dann an Prüfungen teilnehmen, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich zuvor ausreichend darauf vorzubereiten.

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Eine Ausnahme macht die Uni Siegen für die Studierende, die im„letzten Versuch“ sind. Wer vor einer Prüfung steht, deren Nicht-Bestehen zur Exmatrikulation führen würde, erhält einen zusätzlichen Prüfungsversuch, gleiches gilt für Prüfungen, deren Nicht-Bestehen eine deutliche Verlängerung des Studiums zur Folge hätte. In solchen Fällen konnte bereits vor Corona einzusätzlicher Versuch beantragt werden, der Zugang dazu wurde nun erleichtert, „um den Studierenden zu signalisieren, dass sie mit Sicherheit nicht ihr Studium wegen Corona beenden müssen.“

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