Büschergrund. Hauptausschuss und Verwaltung in Freudenberg einigen sich nicht, wie Anlieger von Beiträgen für den Straßenausbau entlastet werden können.
Der Haupt- und Finanzausschuss, dem der Rat in der aktuellen Situation bis zum 15. Mai seine Rechte übertragen hat, diskutierte über die Straßenbaubeiträge im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). CDU, Grüne und SPD verfolgen mit jeweils eigenen Anträgen unterschiedliche Ansätze zur Verringerung der Beiträge.
Darum geht es
Die CDU-Fraktion schlägt in ihrem Antrag aus der der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar vor, den Anteil der beitragspflichtigen Anwohner für Maßnahmen an der Fahrbahn um zehn auf 70 Prozent zu verringern.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt in ihrem Antrag vom 18. März vor, die Anteile der Beitragspflichtigen in allen Bereichen, also neben der Fahrbahn auch Radweg, Parkstreifen, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung und Grünanlagen, auf das Minimum von 50 Prozent zu reduzieren. Bisher erhebe Freudenberg jeweils den maximalen Anteil, heißt es im Antrag.
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Die SPD-Fraktion schlägt in ihrem Antrag vom 27. April vor, die bisher in Freudenberg erhobenen Beiträge für Fahrbahnen und Radwege um 20 auf 60 Prozent zu reduzieren, für alle weiteren Bereiche auf den jeweiligen Mittelwert.
Alle Vorschläge beziehen sich auf alle vier Straßenarten und sollen rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten.
Das sagen die Parteien
Christoph Reifenberger (CDU) sieht den CDU-Antrag als einzig rechtskonformen Weg an, die Beiträge zu mindern. Die Reduzierung auf 50 Prozent sei bereits ein großer Erfolg. „Wie kann eine gerechte Kostenverteilung aussehen?“, fragte er und mahnte an, dass die Entlastung einzelner Anlieger nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschehen dürfe. Man könne die Höhe der Beiträge auch über die Kosten der jeweiligen Maßnahme steuern.
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Christiane Berlin (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es bestehe Einigkeit darüber, dass die KAG-Beiträge zu hoch seien. Man müsse nun darüber nachdenken, wie die Bürger entlastet werden können. „Wir müssen eine Lösung finden, die alle glücklich macht - Bürger, Politik und Verwaltung“. Zu klären, wie diese Lösung rechtlich umgesetzt werden könne, sei Aufgabe der Verwaltung.
Arno Krämer (SPD) kritisierte die „im Siegerland fast einmalig hohen Beitragssätze“. Dies sei den betroffenen Anliegern nicht zuzumuten. Die Coronakrise dürfe die Diskussion nicht beeinflussen. „Wir müssen uns so verhalten, als wäre diese Krise nicht auf uns heruntergebrochen“. Die Standpunkte der Parteien seien gar nicht so weit auseinander.
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Torsten Freda (FDP), dessen Partei keinen Antrag eingebracht hatte, übte noch einmal Kritik an dem KAG, das „in der jetzigen Form komplett abgeschafft“ gehöre. In weiteren Redebeiträgen drehte sich die Diskussion vor allem um die Frage, was denn nun gesetzlich möglich sei.
Beiträge hängen von Straßenart ab
Zwischen vier Straßenarten wird im KAG unterschieden: Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstraßen.
Wie hoch der Anteil der Anlieger ist, hängt davon ab, um welche Art es sich handelt. Die Gemeinde darf innerhalb einer gewissen Spanne die Höhe festsetzen. Für Maßnahmen an der Fahrbahn einer Anliegerstraße ist beispielsweise ein Anteil von 50 bis 80 Prozent vorgesehen.
Das sagt die Verwaltung
„Fiskalische Überlegungen und soziale Aspekte dürfen keine Rolle spielen“, stellte Kämmerer Julian Lütz klar. Dies sei höchstgerichtlich geklärt worden. Es gelte das Vorteilsprinzip., Dabei komme es ausschließlich auf die Funktion der Straße an, die darüber bestimme, in welchem Maße die Anwohner beziehunsgweise die Allgemeinheit profitieren.
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Bürgermeisterin Nicole Reschke sprach von einem „engen rechtlichen Korsett“. Sie nehme die Anregungen aber mit und arbeite weiter an einer Lösung. Schließlich folgte der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, einen Beschluss zu vertagen, bis sich der Rat mit möglichst allen Mitgliedern wieder treffen kann.
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