Siegen-Wittgenstein. Der Kreis Siegen-Wittgenstein will laut eigenen Angaben zunehmende günstige Mietwohnungen schaffen lassen und zahlt Investoren Zuschüsse.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt im Jahr 2020 erstmalig Zuschüsse für Investoren, die Mietwohnungen mit Hilfe des Wohnraumförderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen neu schaffen. Das teilt die Verwaltung mit.
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„Trotz deutlich verbesserter Förderkonditionen durch das Land Nordrhein-Westfalen wurden die Wohnraumfördermittel im Kreisgebiet nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen“, sagt Landrat Andreas Müller. „Hier möchten wir ansetzen und einen zusätzlichen Anreiz schaffen, damit preisgünstiger Wohnraum im Kreis Siegen-Wittgenstein entsteht.“
Siegen-Wittgenstein zahlt 25 Prozent einer Jahresmiete
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Mietobergrenzen der Landesförderung und der Wohnfläche der geförderten Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent einer Jahresmiete und wird für die Dauer von fünf Jahren jährlich zu je 20 Prozent der Fördersumme ausgezahlt. Das entspricht zum Beispiel aktuell für alle Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein bei einer Mietobergrenze von 5,80 Euro pro Quadratmeter einem monatlichen Mietzuschuss von 0,29 Euro pro Quadratmeter, rechnet der Kreis vor.
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Gleiches gilt bei der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, wenn dafür die Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen wird.
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Aber nicht nur Investoren im Mietwohnungsbau oder Eigentümer mehrerer Mietwohnungen können die Zuschussförderung des Kreises beantragen. „Wir glauben, dass oftmals auch Wohnraum in privater Hand vorhanden ist, der dem Markt aus verschiedenen Gründen bisher nicht zur Verfügung steht“, sagt Arno Wied, zuständiger Baudezernent bei der Kreisverwaltung. „Daher stehen für Immobilienbesitzer, die in ihrem selbst genutzten Eigenheim zum Beispiel die Einliegerwohnung zur Fremdvermietung anbieten, ebenfalls Fördermittel bereit.“
Voraussetzung dafür ist, dass der Wohnraum mindestens fünf Jahre vor Antragstellung leer stand, selbst genutzt wurde oder erstmalig zu Wohnzwecken bereitgestellt wird.
Entscheidend: Förderbestimmungen in Nordrhein-Westfalen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich ebenfalls nach der Wohnungsgröße und dem jeweils geltenden Mietbetrag nach den Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Betrag wird dann für die Dauer von fünf Jahren jährlich ausbezahlt.
Da auch im Kreis Siegen-Wittgenstein der Bedarf an preisgünstigem Mietwohnraum in den letzten Jahren gestiegen ist, hatte die Kreisverwaltung eine regionale Wohnungsmarktanalyse in Auftrag gegebenen, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde.
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Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hatte der Kreistag im Dezember auf Vorschlag der Kreisverwaltung ein Maßnahmenpaket zur Wohnbauland- und Wohnraummobilisierung beschlossen, um die Schaffung von preisgünstigen Mietwohnungen und die Bereitstellung vorhandenen Mietwohnraums am privaten Wohnungsmarkt attraktiver zu machen.
Förderanträge können ab sofort bei der Wohnungsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein gestellt werden. Die Antragsformulare und die Förderrichtlinie stehen unter www.siegen-wittgenstein.de zur Verfügung.
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