Siegen-Wittgenstein. Wer bezahlbare Wohnungen neu baut oder vermietet, kann mit Zuschüssen des Kreises rechnen. Der Landrat schlägt ein Fünf-Punkte-Programm vor.

In Siegen-Wittgenstein gibt es zwar keine Wohnungsnot, aber insbesondere preiswerter Wohnraum ist nicht immer da zu finden, wo er gebraucht wird. Das ist eine zentrale Aussage der Wohnungsmarktanalyse, die das Bonner Institut emiprica im Auftrag des Kreises erstellt hatte. Diese Erkenntnis nimmt Landrat Andreas Müller jetzt zum Anlass, um eine Offensive für bezahlbares Wohnen in Siegen-Wittgenstein zu starten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Regionalentwicklung des Kreises wird am 20. November erstmals über ein Maßnahmenpaket beraten, das der Landrat jetzt vorgelegt hat.

„Ich halte es für dringend geboten, dass wir insbesondere mit Blick auf Familien, die nur ein sehr begrenztes Einkommen haben, Impulse setzen, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Siegen-Wittgenstein zu bekommen“, betont Andreas Müller: „Das vorgelegte Maßnahmenpaket ist eine ausgewogene Mischung, die an verschiedenen Stellen ansetzt und durchaus mittel- aber sogar auch kurzfristig ein zusätzliches Wohnungsangebot ermöglichen kann.“,

Hausbesitzer sollen leere Wohnungen vermieten

1. Zuschuss für Vermieter: Wer eine Wohnung hat, die in den letzten fünf Jahren leer gestanden hat und die er jetzt wieder vermietet, kann vom Kreis fünf Jahre lang einen Mietzuschuss erhalten. Für Wohnungen, die kleiner als 60 m² sind, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der als Höchstbetrag bei der Wohnraumförderung anerkannten Jahresmiete, für größere Wohnungen 15 Prozent. „Wenn also in Wilnsdorf jemand eine 55 Quadratmeter Wohnung für 6 Euro pro Quadratmeter vermietet, bekommt er von uns noch einmal 20 Prozent von 5,70 Euro pro Quadratmeter hinzu. Das sind in fünf Jahren dann insgesamt 3.762 Euro“, rechnet Landrat Andreas Müller beispielhaft vor.

Neunkirchen am billigsten

Grundlage für die Berechnung der Höhe der Mietzuschüsse sind die Mietobergrenzen aus den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW.

Die Mietobergrenzen für Erndtebrück und Neunkirchen liegen sie bei fünf Euro pro Quadratmeter, für Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach, Hilchenbach und Kreuztal bei 5,35 Euro und für Siegen, Freudenberg, Wilnsdorf und Netphen bei 5,70 Euro.

„Mit diesem Baustein unseres kommunalen Wohnraumförderprogramms hoffen wir, den ein oder anderen davon zu überzeugen, eine Einliegerwohnung, die etwa nach dem Auszug der Kinder ein paar Jahre leer stand, nun doch wieder zu vermieten. Diese Wohnungen sind vorhanden, sie müssen nicht erst gebaut werden“, sagt Andreas Müller: „Und ich appelliere an die Hausbesitzer in Siegen-Wittgenstein hier mitzuziehen, damit wir so vielleicht sogar sehr kurzfristig zusätzliche bezahlbare Wohnungen für Menschen bekommen, die dringend darauf angewiesen sind.“

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Bauen soll sich für Investoren rechnen

2. Baukostenzuschüsse: Auch Wohnungsbauunternehmen oder andere Bauherren können Zuschüsse aus dem geplanten kommunalen Wohnungsförderprogramm erhalten, wenn sie mit staatlicher Förderung Sozialwohnungen bauen. „Neben den Fördermitteln des Landes stellen wir dann zusätzlich einmalig 25 Prozent einer Jahresmiete als weiteren Zuschuss zur Verfügung. Dieser Betrag wird dann in fünf Jahresraten ausgezahlt“, erläutert der Landrat: „Die Wohnungsbauunternehmen haben uns immer wieder gesagt, dass man für die Höchstmieten in den Wohnraumförderbestimmungen des Landes heutzutage nicht mehr bauen kann, weil die Kosten zum Beispiel für Brand- oder Klimaschutz die Baupreise in die Höhe getrieben haben. Mit unserer zusätzlichen Förderungen gehen wir davon aus, dass sich sozialer Wohnungsbau wieder rechnet.“

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Kommunen sollen Geld für Bauland bekommen

3. Wohnbauflächenfonds: Ein weiterer Baustein im Wohnungsmarktpaket ist ein Wohnbauflächenfonds. Auf den sollen die Städte und Gemeinden zurückgreifen können, wenn sie die Chance haben, kurzfristig Bauland zu erwerben, dafür im Haushalt aber kein Geld vorgesehen haben. Wird das Grundstück von der Kommune dann wieder an Bauherren verkauft, zahlt die Stadt oder Gemeinde das Geld wieder an den Fonds zurück, damit es dann von Neuem eingesetzt werden kann. Der Landrat schlägt vor, den Fonds mit zunächst einer Million Euro auszustatten. „Nach dem gleichen System hat der Kreis schon seit vielen Jahren einen Gewerbeflächenfonds etabliert, der sehr erfolgreich funktioniert. Ich bin überzeugt, dass wir bei Flächen für den Wohnungsbau mit diesem Instrument genauso erfolgreich sein können“, so der Landrat.

KSG soll bauen

4. KSG: Der Landrat schlägt vor, die Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (KSG) zu stärken. Diese verfolgt vorrangig den Zweck, eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu sichern. „Das wichtigste Geschäftsfeld ist deshalb – und wird es auch bleiben – die Errichtung von Wohnungen sowie die Bewirtschaftung des eigenen Wohnungsbestandes“, sagt Andreas Müller. Es gelte jetzt zu prüfen, wie die Aktivitäten der KSG zur Errichtung eigener Immobilien und der damit verbundenen Bereitstellung neuen Wohnraums weiter unterstützt werden können.

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Entwicklungsgesellschaft als Dienstleister

5. Entwicklungsgesellschaft: Landrat Müller regt an, eine Entwicklungsgesellschaft als Dienstleister für die kommunale Wohnbaulandentwicklung zu etablieren. „Angesichts der hohen Anforderungen, die für die kreisangehörigen Kommunen mit der planerischen Bereitstellung von Wohnbauflächen, deren Baureifmachung und Vermarktung verbunden sind, finde ich es sinnvoll zu überlegen, solch eine kommunal getragene Entwicklungsgesellschaft zu gründen“, sagt Andreas Müller. Deshalb schlägt der Landrat vor, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und anderen in der Wohnungswirtschaft Aktiven, wie den kommunalen Wohnungsgesellschaften, eine ergebnisoffene Prüfung und Untersuchung zur Gründung solch einer Entwicklungsgesellschaft einzuleiten. Denkbar sei auch, dass die KSG diese Aufnahme übernimmt.

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