Siegen. Wahllos auf Opfer eingeprügelt: Wegen hoher Aggression und Gewaltbereitschaft schickt das Landgericht Siegen zwei Männer mehrere Monate in Haft.
Weil sie am 21. September an der Gießereistraße in Siegen einen wahren Gewaltexzess lostraten, schickt das Landgericht Siegen zwei Rumänen, G. (21) und C. (39), für 18 bzw. 14 Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung. Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst folgt damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger Jörn Menzel und Petra Heinrich hatten am Mittwoch, 26. Februar, beantragt, die Strafe auszusetzen.
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G. wird für zwei gefährliche Körperverletzungen und Sachbeschädigung verurteilt; C. für eine gefährliche Körperverletzung und Diebstahl. Er hat ein Handy eingesteckt, nachdem es einem der Prügelopfer aus der Jacke gefallen war.
Mit jeweils 2,9 Promille im Blut in Siegen auf Opfer losgegangen
Nach Überzeugung des Gerichts sind die beiden Männer an jenem Abend gegen 20.40 Uhr nach einer ausgiebigen Geburtstagsfeier auf einem Discounter-Parkplatz auf die geschädigten Brüder gestoßen, die sich zunächst freuten, Landsleute zu treffen. Als C. und G. Bier und Zigaretten von ihnen forderten, flohen sie. Die nun Verurteilten, jeweils 2,9 Promille, verfolgten sie zusammen mit einem unbekannten Dritten, bewaffnet mit Holzknüppeln vom Sperrmüll. G. prügelte auf die Flüchtenden ein, schlug noch einen zufällig vorbeikommenden Passanten nieder. Als einer der Brüder versuchte, ein Auto zu stoppen und sich hinein zu retten, zerschlug G. die Windschutzscheibe.
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Hier zeigt sich für die Richterin die besondere Aggression und Gewaltbereitschaft der Täter – Bewährung komme nicht in Frage. „Sie konnten nur durch die Polizei gestoppt werden“, betont Sabine Metz-Horst. Trotz Streifenwagen und Uniform habe sie erst die Drohung mit der Schusswaffe gestoppt. Mehrere Zeugen würden seit diesem Abend die Gießereistraße bei Dunkelheit meiden.
Landgericht Siegen lehnt Jugendstrafrecht ab – ein Täter muss in Italien noch in Haft
Bei G. wäre Jugendstrafrecht in Frage gekommen, was das Gericht ablehnte. Er sei nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten, habe Verantwortung für eine angebliche übernommen, Entscheidungen getroffen – aus Sicht des Gerichts kein Anlass, „ihn einem Jugendlichen gleichzustellen“. Angesichts des Alkoholspiegels nahm die Kammer geminderte Steuerungs- und damit Schuldfähigkeit an, zu Gunsten der Männer. G. sei förmlich ausgerastet, habe unkontrolliert um sich geschlagen. Ohne Alkohol wäre die Tat sicher nicht geschehen.
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Für C. sei es nicht die erste Haftstrafe. Er habe bereits in Rumänien gesessen, müsse in Italien auch noch in Haft. Beide seien in Deutschland ohne feste Adresse und Anmeldung unterwegs gewesen – schwierig, ihn da einen Bewährungshelfer beizuordnen oder Auflagen zu erteilen.
Hohe Fluchtgefahr – Landgericht Siegen formuliert neuen Haftbefehl
Die Fortdauer des Haftbefehls gegen das Duo bezog sich auf einen angeklagten Raub – der konnte nicht nachgewiesen werden, fiel weg, damit auch der Haftgrund. Die Kammer formuliert einen neuen Haftbefehl, der sich auf die hohe Fluchtgefahr der Männer stützt. Dagegen können sie Rechtsmittel einlegen, auch gegen das Urteil an sich.
Allerdings rechnet Sabine Metz-Horst vor, wie lange ein Revisionsverfahren angesichts der Behördenwege und der hohen Auslastung der zuständigen Kammer dauern werde. Angesichts der überschaubaren Strafen könne es sinnvoller sein, diese anzutreten, sich anständig zu führen, vielleicht sogar früher entlassen zu werden.
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