Siegen. 15 Monate auf Bewährung und 1200 Euro Geldstrafe verhängt das Landgericht Siegen gegen einen 46-Jährigen: Er habe seine Stieftochter missbraucht
Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs seiner damaligen Stieftochter: Das ist am Dienstag, 11. Februar, das Urteil gegen einen Siegener (46). Der Mann, der zuvor nie straffällig war, hat laut Überzeugung der 2. Strafkammer im Mai 2018 das damals 8-jährige Mädchen zu sexuellen Handlungen gezwungen, gegen ihren ausdrücklichen Ekel und Widerwillen.
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Das Urteil: Antrag der Staatsanwaltschaft Siegen zu hoch
Zur Bewährungsstrafe kommt noch eine Geldauflage von 1200 Euro. Den Antrag der Anklage auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten fand die Kammer zu hoch. Verteidiger Martin Kretschmer forderte Freispruch. Richterin Sabine Metz-Horst hob die Aussagequalität des Mädchens hervor.
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Selbst Fragen, die im zeitlichen Ablauf gesprungen seien, hätten sie nicht aus dem Konzept gebracht. Das Kind habe Details schildern und gestisch zeigen können, etwa, wie der Angeklagte ihr die Hände auf dem Rücken fixiert hätte. Was wegfiel, war der Vorwurf des gewaltsamen Kontakts im Intimbereich. Negativ falle der Vertrauensmissbrauch ins Gewicht.
Die Staatsanwaltschaft Siegen: Vorwürfe bestätigen sich
Für Katharina Burchert waren die Vorwürfe nach dem Auftritt des Mädchens vor einer Woche „weitgehend bestätigt“. Sie habe klar geschildert, ohne größere Abweichungen zu früheren Aussagen, dabei auch viele Details wie die Aufforderung des Angeklagten auf Russisch, das Kind müsse das jetzt durchstehen, sie solle sich nicht so anstellen. Nachdem sie sich verbal gewehrt hatte.
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Eltern, aussagepsychologische Gutachterin und eine Sozialarbeiterin hätten das überzeugend bestätigt. Weder habe die heute 10-Jährige die Möglichkeit, an pornografische Darstellungen zu kommen, noch wolle sie das. „Sie lügt nicht, sie fabuliert nicht“, zitierte Burchert die Sozialarbeiterin. Sie berücksichtigte, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei. Die Verhandlung werde ihm wohl noch einmal als Warnung dienen.
Für den Anwalt sei es überraschend, „dass wir eine Superzeugin hatten“, nachdem es vorher Widersprüche in den Aussagen gegeben habe und es zuletzt hieß, „das Mädchen macht immer mehr dicht“. In diesem Zusammenhang sei er auch über die Aussage ihres Bruders gestolpert.
Der Bruder: Das Siegener Gericht ist skeptisch
Die Kammer hatte noch den 13-jährigen Bruder geladen. Dieser hatte ein Jahr nach der ursprünglichen Anzeige seinen Eltern erzählt, damals gesehen zu haben, wie seine Schwester weinend aus dem Schlafzimmer rannte. Das bestätigte der Schüler im Zeugenstand. An jenem Tag habe er den Stiefvater gefragt, ob er PC spielen könne, was der ihm überraschend erlaubt hätte. Anders als sonst: „Er hat mir sogar noch Kopfhörer gegeben.“ Seine Schwester habe im Elternschlafzimmer auf dem Bett geschlafen. Gut 90 Minuten später habe den Kopfhörer abgenommen und seine Schwester gesehen, „wie sie aus dem Zimmer herausschoss“. Er sei ihr gefolgt: „Sie hat gesagt, lass mich in Ruhe!“ Die Mutter sei nicht im Haus gewesen, am nächsten Tag habe er der Großmutter davon berichtet, die das als unwichtig abgetan hätte.
Die eher ungenauen Erinnerungen des Bruders wecken Skepsis beim Gericht; vor allem, weil die Schwester sagte, ihn mit Kopfhörern gesehen und nicht mit ihm gesprochen zu haben. Der Verteidiger mutmaßte, ob da womöglich jemand auf die Kinder eingewirkt, Aussagen konstruiert haben könnte – etwa die Oma, die seinen Mandanten nicht möge.
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Der Junge sagte, er habe aus Angst vor Folgen, vor allem für seine Schwester, geschwiegen. „Ich wollte es auch nicht glauben“, sagte er. Der Angeklagte sei insgesamt „immer nett zu uns“ gewesen, er habe auf ein Missverständnis gehofft. Die Kammer wertete das als Versuch des großen Bruders, seine Schwester zu unterstützen.
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