Siegen. Vor Gericht: Ein 26-jähriger Siegener kauft ein Kilogramm Marihuana – um es weiter zu verkaufen und seinen eigenen Konsum damit zu finanzieren.

Fast zwei Jahres ist es her, dass in der Siegener Wohnung des Angeklagten P. die nicht unbeachtliche Menge von 1070,09 Gramm Marihuana gefunden wurde, samt weiteren Utensilien, die auf einen geplanten Handel mit den illegalen Drogen hinwiesen. Die Durchsuchung habe ihn und seine Freundin stark beeindruckt, sagt der 26-jährige Mann am Dienstag, 7. Januar, im Siegener Schöffengericht, wo er sich nun für den Vorgang zu verantworten hat, sein Bedauern ausdrückt und verspricht, nie wieder rückfällig zu werden.

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Der Angeklagte aus Siegen: Verkauf zur Finanzierung des Eigenkonsums

Dr. Detlev Otto Binder erklärt für seinen Mandanten, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Dieser habe damals kurz vor dem Realschulabschluss gestanden, mit seiner Freundin allein gewohnt und von BAföG gelebt. Die Mittel seien entsprechend knapp gewesen. P. habe auch noch selbst konsumiert: „Und wir wissen ja, dass es teuer ist, Marihuana zu rauchen.“ Daraus sei die Idee erwachsen, ein gutes Kilo zu kaufen, 100 Gramm zu behalten und den Rest zwecks Finanzierung des weiteren Konsums zu verkaufen.

Der Angeklagte nickt dazu und versichert, mit Unterstützung der Freundin das Rauchen aufgegeben und die Drogen überhaupt hinter sich gelassen zu haben. Beide machen derzeit eine Ausbildung. Viel mehr wird an diesem Vormittag nicht erörtert. Das Rauschgift mit einem Wirkungsgehalt von 16,9 Prozent, das sind in diesem Falle 181 Gramm THC, wurde sichergestellt, das Verpackungsmaterial ebenso.

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Gleiches gilt für ein Springmesser, das aber zur stillen Freude des Anwalts nicht Teil der Anklage geworden ist. Einschlägig vorbestraft ist der Angeklagte auch nicht, wenngleich eine Entscheidung des Amtsgerichts Siegen von 2017 wegen Hehlerei existiert. Da ist P. zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

Die Siegener Staatsanwältin: Mindeststrafe muss erhöht werden

Staatsanwältin Tabea Schneider plädiert nach einer guten Viertelstunde auf ein Jahr und neun Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Immerhin gehe es um ein gutes Kilo Marihuana. Da müsse die Mindeststrafe von einem Jahr schon spürbar erhöht werden, argumentiert die Anklagevertreterin.

Der Verteidiger vor dem Siegener Schöffengericht: Dank fürs Tempo

Der Verteidiger nutzt zunächst die Gelegenheit, sich beim Siegener Gericht zu bedanken. Schnell und effektiv sei verhandelt worden. Er komme viel herum, erklärt der Bielefelder Anwalt, „bei anderen Schöffengerichten hätte das sicher anderthalb oder gar zwei Stunden gedauert, bei gleichem Ergebnis!“ Sein Antrag danach bleibt unbestimmt. Ein Jahr und neun Monate sind ihm allerdings zu hoch. Es solle eine „angemessene Bewährungsstrafe“ sein, und als Auflage noch eine kleine Geldbuße, sagt Dr. Binder, obwohl Tabea Schneider diesbezüglich gar nichts gesagt hat.

Das Siegener Gericht: Zweijährige Bewährungszeit und Geldauflage

Das Urteil fällt wenige Minuten später. Ein Jahr und fünf Monate halten Amtsrichter Uwe Stark und seine Schöffen für ausreichend. „Letztlich ist das immer wie Wackelpudding“, sagt Stark und verkündet noch eine Geldauflage von 600 Euro. Die kann P. innerhalb seiner zweijährigen Bewährungszeit in Raten an den Verein „Keine Macht den Drogen“ abzahlen.

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Der Anwalt verzichtet im Namen des Mandanten auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin allerdings noch nicht. Die zahlreichen Zeugen müssen nicht gehört werden, können früh gehen. Der Vorsitzende rät ihnen, auf ihre Auslagenerstattung nicht zu verzichten. Noch sei die entsprechende Kasse gut gefüllt, sagt Stark lachend mit Blick auf den Jahresbeginn.

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