Siegen. Landgericht Siegen verurteilt drei Männer wegen gemeinschaftlichen schweren Raubs zu vier Wochen Arrest. Mehr gibt das Jugendstrafrecht nicht her

Gemeinschaftlichen schweren Raub attestiert die Jugendkammer des Siegener Landgerichts den drei jungen Männern, die am 4. Juli 2017 einen Siegener Drogenhändler überfielen und „abzogen“. Obwohl nur zwei die Tat gestanden haben, ist das Gericht von Beteiligung und Schuld auch des dritten überzeugt. Beim heute 23-jährigen K. kommt eine schwere Körperverletzung dazu: Er setzte einen Tazer ein.

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Die Strafen fallen dennoch überschaubar aus. Alle drei werden nach Jugendstrafrecht sanktioniert und müssen jeweils vier Wochen in den Dauerarrest. K. und der „Ideengeber“ W. bekommen zusätzlich eine Betreuungsweisung für ein Jahr. Angesichts der Schwere des Geschehens seien das „marginale Strafen“, betont Richterin Sabine Metz-Horst. Es habe klare Vorbereitungen gegeben; auch, weil man davon ausging, dass sich ein Drogendealer nicht trauen werde, zur Polizei zu gehen. Nur deshalb hätten die Angeklagte darauf verzichtet, sich zu maskieren.

Opfer sollte für angebliche pädophile Neigungen bestraft werden

Die Absicht, das Opfer für seine mutmaßlichen pädophilen Neigungen sowie den Verkauf von Drogen an Minderjährige zu bestrafen, sei für das Gericht ein „besonderes, niederträchtiges Machtgehabe“. Die drei hätten beschlossen, Selbstjustiz zu üben. Erwachsene würden ab fünf Jahren Gefängnis aufwärts bestraft.

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Die Kammer folgte dem Antrag von Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum auf Anwendung des Jugendstrafrechts, eine Jugendstrafe als erzieherische Maßnahme sei heute nicht mehr nötig. Der vierwöchige Dauerarrest als einzig verbleibendes Sanktionsmittel sei daher dringend geboten.

Anwältin glaubt ihrem Mandanten nicht mehr

Der Staatsanwalt war in Sachen Jugendstrafrecht wiederum der Jugendgerichtshilfe gefolgt. Zwei kamen ihre Geständnisse zu Gute, bei allen wurde positiv gewertet, dass sie gar nicht mehr oder höchstens gering aufgefallen waren. Sollten die Angeklagten ihren nun eingeschlagenen Weg nicht weitergehen, sähe das nächste Urteil völlig anders aus.

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Die Verteidiger Wolfgang Wehn und Björn Lange hielten die gegen W. und K. geforderten Strafen für machbar, im Ergebnis aber zu hoch. Beide verwiesen auf die schwierigen Lebensläufe der jungen Männer sowie deren Einsichten zwei Jahre später, hielten Betreuungsweisungen und Arreste für ausreichend. Von Anwältin Petra Heinrich kam ein Antrag auf Freispruch ihres Schützlings. Anfangs habe sie ihm uneingeschränkt geglaubt, nach den Geständnissen der anderen nicht mehr so sehr.

Staatsanwalt betont: Die Ermittlungen gehen weiter

Die Zeugenaussagen hätten allerdings viele Zweifel auch wieder beseitigt. Sie könne sich „nicht hinstellen und mit voller Überzeugung“ seine Unschuld behaupten, sehe aber ausreichende Zweifel für eine Verurteilung. Sie erinnerte daran, dass der Zeuge N. vom Geschädigten damals genannt und auch später noch einmal identifiziert worden sei. Zudem gebe es noch einen ominösen vierten Täter.

Scharfenbaum betonte, die Ermittlungen gingen weiter: „Wir werden uns auch durch die Mauer des Schweigens nicht abhalten lassen!“

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