Siegen/Wilnsdorf. Entlang der A45 plant Straßen NRW zwischen Siegen und Wilnsdorf neue Lärmschutzwände – in Obersdorf aber nicht. Dort gibt’s keinen Rechtsanspruch
Entscheidend für den Lärmschutz ist der Rechtsanspruch: Wo die Lärmemission einen Pegel von 59 Dezibel am Tag und 49 dB in der Nacht in Wohngebieten überschreitet, haben Anwohner einen Anspruch darauf.
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Das hat Karl-Hermann Metz, Projektgruppenleiter des A45-Ausbaus bei der Bürgerinformationsveranstaltung zum Autobahnausbau zwischen Siegen-Süd und Wilnsdorf betont (wir berichteten). Vor allem Obersdorfer Bürger machen sich Sorgen, dass sie mit steigendem Verkehrsaufkommen und künftig sechs statt bisher fünf Fahrspuren stärker betroffen sind als bisher.
Nächste Talbrücke
2020 könnte Straßen NRW mit den Arbeiten an der Talbrücke Landeskroner Weiher beginnen. Die Planung sei genehmigt, erste Gespräche mit den örtlichen Waldgenossen seien geführt, sagte Karl-Hermann Metz. Wenn mit allen Beteiligten Einvernehmen herrsche, könne man im vierten Quartal beginnen – ob mit Bautätigkeiten, sei derzeit noch offen, aber womöglich mit der Auftragsvergabe.
Zugrunde liegen den geplanten Lärmschutzwänden zum einen die Verkehrsprognosen für das Jahr 2030 sowie Messungen und Berechnungen der derzeitigen Emissionswerte. Die Erweiterung der A45 um einen Fahrstreifen sei dabei rechtlich so zu betrachten wie der völlige Neubau einer Straße, so Metz – damit haben die Anwohner Anspruch nicht nur auf eine Lärmsanierung, die anderen Grenzwerten unterliegt, sondern auf die umfassendere Lärmprävention, die sich nach den genannten Beurteilungspegeln richtet.
Mit Schallabsorption an der A45 sieht es schlecht aus
Die Höhe der geplanten Lärmschutzwände variiert dabei zwischen 4 und 6 Metern (siehe Kartenausschnitte), dabei werden auch topografische Gegebenheiten berücksichtigt.
Egon Dreisbach von der Bürgerinitiative Lärmschutz Wilnsdorf hatte beispielsweise angemerkt, dass die Landschaft zwischen der Talbrücke Rinsdorf und der Anschlussstelle Wilnsdorf wie ein Trichter wirken könne, der Schall werde entsprechend zurückgeworfen. Man habe das geprüft, es ergebe sich kein Anspruch, betonte Metz.
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Ein anderer Bürger fragte nach, ob schallabsorbierende Lärmschutzwände möglich seien: Denn zwischen den Talbrücken Eisern und Rälsbach soll keine Lärmschutzwand Richtung Obersdorf kommen – auf der anderen Seite hingegen schon. Und diese Mauer sorge nicht nur dafür, dass der Lärm Richtung Rinsdorf gemindert werde, sondern reflektiere ihn auch zurück – in Richtung Obersdorf. „Gerade nachts strömt die Thermik talaufwärts, ab 22 Uhr sind die Werte auf meinem Grundstück jetzt schon deutlich erhöht“, meinte der Obersdorfer. „Plus die Reflektion – das wird gewöhnungsbedürftig.“
Flüsterasphalt wäre zu anfällig und müsste oft saniert werden
„Die Optik von Lärmschutzwänden ist sowieso schon eine Katastrophe“, meinte dazu Karl-Hermann Metz, es sollen möglichst transparente Wände errichtet werden, um das wuchtige Erscheinungsbild etwas zu mildern. Und auch hier habe man geprüft: Ein Rechtsanspruch sei aus den Gegebenheiten nicht abzuleiten, „der Grenzwert ist entscheidend – eine Erhöhung von 45 auf 47 dB löst keinen Anspruch aus.“
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Das ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sollte sich die Verkehrsmenge drastischer erhöhen als prognostiziert. Das müsste allerdings statt knapp 80.000 Autos und gut 13.000 Lkw am Tag, Prognose für 2030, die vierfache Fahrzeugmenge sein. Sollte man feststellen, dass sich der Verkehr anders entwickelt als angenommen, könne man bis zu 30 Jahre nachbessern, „der Anspruch ist da“, so Metz.
Auch Flüsterasphalt ist keine Option für besseren Lärmschutz. „Wir verwenden lärmgeminderten Gussasphalt“, sagte Metz; Flüsterasphalt wäre zwar für den Lärmschutz noch besser, sei aber in dieser Höhenlage nicht geeignet. Die Oberfläche ist sehr offenporig, „wir müssten den Asphalt spätestens alle zehn Jahre immer wieder erneuern.“
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