Hilchenbach. . Lärmaktionsplan ermöglicht Zugang zu Fördermitteln für Schallschutz. Stadt rechnet nicht mit Abnahme des Verkehrs auf B 508 und L 728

Die Stadt Hilchenbach setzt die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung um. Bereits 2009 hatte sie die erste Planungsstufe mit den am stärksten belasteten Straßenabschnitten erfasst — das war die B 508 in Allenbach und Dahlbruch mit 79 betroffenen Wohngebäuden; elf Anträge auf Förderung von Lärmschutzmaßnahmen wurden daraufhin gestellt. In die zweite Planungsstufe 2013 wurde zusätzlich der Abschnitt der B 508 zwischen dem Knoten Allenbach und dem heutigen Kreisel Rothenberger Straße einbezogen; nunmehr insgesamt mehr als 170 Grundstückseigentümer wurden von der Stadt informiert, dass ihre Häuser zu stark mit Lärm belastet sind. Nun kommt in der dritten Stufe die Rothenberger Straße (L 728) vom Kreisel bis zur Hausnummer 55 (Johnson Controls) dazu.

Wer ist betroffen?

213 Gebäude in Dahlbruch, Allenbach und Hilchenbach hat die Stadt ausfindig gemacht, die nachts einer Belastung von mehr als 60 db (A) ausgesetzt sind, davon 207schützenswerte außerhalb von Gewerbegebieten. Für 205 Gebäude, darunter 199 außerhalb von Gewerbegebieten, gilt, dass der 24-Stunden-Pegel von 70 dB (A) – das ist der Auslösewert für die Lärmaktionsplanung – überschritten wird.

Was bedeutet das?

Ab 67 dB (A) am Tag und ab 57 dB (A) in der Nacht kann der Landesbetrieb Straßenbau Lärmschutzmaßnahmen fördern. Wenn das Land Pläne umsetzt, die Auslösewerte abzusenken, steigt die Zahl der betroffenen Grundstücke. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass das keinen Einfluss auf die Förderrichtlinien hat. Eine weitere Untersuchung mache aber auch keinen Sinn, weil eine Verlagerung von Verkehrsströmen „ohnehin nicht zu erwarten“ sei.

Wer tut was gegen den Lärm?

Für die Route 57, so die Hilchenbacher Verwaltung, zeichne sich in Kreuztal ein „Einstieg“ mit der Südumgehung ab – wann es in Hilchenbach weitergehe, sei nicht absehbar. Verbesserungen seien durch den Umbau der B 508 zu erwarten: Busbuchten, die das Anhalten und Anfahren hinter wartenden Bussen überflüssig machen, optimierte Ampelschaltungen, mehr Attraktivität für Bus- und Fahrradverkehr. „Eine Geschwindigkeitsreduzierung bleibt zu diskutieren.“ Die Verwaltung weist darauf hin, dass oft geforderter „Flüsterasphalt“ erst ab 60 km/h wirksam wird.

Was bringt die Südumgehung?

„Die engen bebauten Tallagen lassen eine Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Zielverkehrs, nicht zu. Viele Speditionen und Gewerbebetriebe ohne Bahnanbindung müssten weiterhin von Lkw angefahren werden. „Dadurch scheidet faktisch auch eine Reduzierung des Schwerlastverkehrs weitgehend aus.“

Wie lässt sich Lärmbelastung vermeiden?

Am besten durch Schallschutz und räumliche Organisation innerhalb der Gebäude, meint die Verwaltung. Denn für Schallschutzwände oder -wälle fehlt der Platz. Und der Abbruch und anschließende Wiederaufbau von Gebäuden an anderer Stelle sei „aus wirtschaftlichen Aspekten nicht umsetzbar.“

Was bewirkt die Lärmaktionsplanung überhaupt

Eine „wesentliche Beeinflussung der Lärmsituation“ sei „nicht zu erwarten“, lautet das Fazit. Es komme darauf an, Fördermöglichkeiten zu nutzen und bei Neubauten zu beachten, dass sie nicht erhöhten Belastungen ausgesetzt werden. Finanzieren müssten den Lärmschutz Bund und Land. „Die schlechte Haushaltslage der Kommunen ermöglicht es nicht, zusätzlich eigene Förderprogramm aufzulegen.“

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