Siegen/Netphen. Der Prozess läuft vor dem Siegener Amtsgericht: Es gibt eine Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldbuße gegen einen Mann aus dem Johannland.

Für einen der betroffenen Polizeibeamten war der Vorfall einer der bemerkenswertesten in seiner jahrelangen Dienstzeit. Am 22. Februar 2019 wurde er mit einem Kollegen in den Einsatz geschickt, einen kurz zuvor zwischen den Netpher Ortsteilen Salchendorf und Deuz mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit geblitzten Kradfahrer zu suchen. Bei der aus Sicht der Beamten routinemäßigen Überprüfung soll der 62-Jährige völlig die Nerven verloren haben, gegen die Polizisten handgreiflich geworden sein. Das bringt ihn am Dienstagmorgen vor das Siegener Amtsgericht, mit einer Anklage wegen tätlichen Angriffs auf Beamte und versuchter Körperverletzung.

Der Sachverhalt

Auf der Streifenfahrt durch das Johannland kommt den Polizisten ein Motorradfahrer entgegen, der samt Zweirad der übermittelten Beschreibung entspricht. Sie folgen ihm, stellen ihn in der Einfahrt eines Hauses zur Rede, „er trug noch Helm und Rucksack“.

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Normal hätte er dann den Vorwurf eröffnet und nach dem Ausweis des Fahrers gefragt, versichert einer der Beamten: „Ich fahre selbst Motorrad, habe mir in gewisser Weise selbst gegenübergestanden.“ Statt aber wie erwartet zu kooperieren, habe der Angeklagte ein „Nein“ gerufen und sich zum Gehen gewandt: „Ich habe noch gelacht, wusste nicht, ob ich einen Reichsbürger oder einen Alt-68er vor mir hatte“, fügt der Beamte an. Dann sei es aber ernst geworden. „Polizeigewalt, Nachbarn zu Hilfe“, habe der Mann immer wieder und immer lauter gebrüllt, sei völlig außer Fassung geraten, „unfassbar laut“.

Sein Kollege habe darauf sogar noch einmal mit den Radarspezialisten Kontakt aufgenommen, um weitere Einzelheiten vorhalten zu können. Ohne Erfolg. Als der Angeklagte schließlich zu einem Faustschlag gegen den anderen Beamten angesetzt habe, brachten ihn beide gemeinsam zu Boden. Dort habe er noch gestrampelt. An konkrete Tritte, wie zunächst in der Anzeige aufgenommen, erinnern sich beide Polizisten nicht mehr.

Der Angeklagte

Der erregt wirkende Angeklagte, bislang nie bestraft, behauptet fest, nie über den Vorwurf aufgeklärt worden zu sein. Die Polizisten hätten ihn angegriffen, direkt attackiert und sogar versucht, ihn illegal mit dem Mobiltelefon zu fotografieren. Er wisse, welche Rechte er an seinem eigenen Bild habe, versichert der Mann aus dem Netpherland. Er selbst habe Anzeige wegen Körperverletzung erstattet; natürlich wollten die Beamten jetzt nicht zu viel sagen, um sich nicht noch mehr Schwierigkeiten zu machen. Sie versuchten praktisch, den Fall zu drehen, „aus dem Opfer den Täter zu machen“.

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Als dann die Amtsanwältin vier Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldbuße fordert, ist der Angeklagte endgültig entsetzt, schaut immer wieder hilfesuchend zu seiner Frau im Publikum. „Das ist eine harte Nummer“, kommentiert er den Antrag, sieht einen Missbrauch der Staatsgewalt gegen sich und wirft den Beamten vor, ihn mit „Totschlagargumenten in die Ecke drängen“ zu wollen. Unter anderem seien ja auch Informationen über den Vorfall von der Polizei an die Zeitung „lanciert worden“, mit diversen Fehlinformationen, etwa darüber, dass er in Handschellen gelegt worden sei, empört sich der Mann. Seine Verteidigerin hat entsprechend davor einen Freispruch beantragt.

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Das Urteil

Amtsrichterin Stephanie Scheepers folgt der Anklagevertreterin und verurteilt zu vier Monaten mit Bewährung plus 1000 Euro Buße. Auch sie sieht als wichtiges Indiz für die Glaubwürdigkeit der Zeugen, dass sich beide nicht mehr auf Tritte berufen. Wenn die Beamten wirklich die Absicht hätten, dem Angeklagten Schlechtes zu tun, hätten sie ganz andere Dinge vorbringen können, so die Richterin.

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