Siegen. Freudenberger (25) soll seine Ex und ihren neuen Freund vor Angriff verfolgt haben. Statt Verurteilung Unterbringung in psychiatrischer Klinik?
Erneut geht es im Landgericht Siegen um eine Messerstecherei. Seit gestern wird vor der 1. Großen Strafkammer eine Auseinandersetzung verhandelt, die mit lebensgefährlichen Verletzungen nach mehreren Schnitten und Stichen endete. Angeklagt ist ein 25-jähriger Freudenberger wegen gefährlicher Körperverletzung. Dazu kommen noch vier weitere Tatvorwürfe.
Die Vorgeschichte: Streit um die frühere Freundin
Vor fast einem Jahr, Samstag, 13. Oktober, soll es in der Freudenberger Altstadt zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, weil der Angeklagte dem Geschädigten vorwarf, ihm die Freundin ausgespannt zu haben.
Nach mehreren Zusammentreffen fühlten sich die Frau und ihr aktueller Lebenspartner von G. verfolgt, es kam schließlich zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern.
Die Tat: Mehrere Stiche in den Oberkörper des Opfers
Im Verlauf des Streits hat der Angeklagte nach Überzeugung von Polizei und Staatsanwaltschaft ein Küchenmesser mit einer Klinge von 32 Zentimetern Länge gezogen und auf den angeblichen Nebenbuhler gerichtet. Dieser griff nach der Klinge und erlitt schwere Handverletzungen, als G. die Waffe aus dessen Hand zog.
Der Prozessablauf
Aus Fristgründen musste am Dienstag die Anklageschrift verlesen werden, die Fortsetzung, wohl mit Aussage des mutmaßlichen Täters, ist erst für den 22. Oktober terminiert.
Die Kammer gab am Ende des Verhandlungstages den Hinweis, dass sich der Angeklagte statt einer Verurteilung auch auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus einstellen muss (§ 63 StGB).
Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte mehrere Stiche unter anderem in den Oberkörper des Geschädigten gesetzt und diesen schwer verletzt haben soll. G. soll dabei unter dem Einfluss von Amphetamin und THC (Wirkstoff von Cannabis) gestanden haben, sein Kontrahent wurde später mit schweren Stichverletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Nach der Tat: Täter irrt blutüberströmt durch Gaststätte
Laut Augenzeugen soll der junge Mann nach der Tat blutüberströmt mit dem Messer durch eine Gaststätte an der Oranienstraße geirrt sein, dabei wirre Äußerungen von sich gegeben haben – er suchte wohl seinen Kontrahenten. Als er schließlich nach draußen rannte, verschloss die Wirtin sofort die Eingangstür.
Nur wenige Meter weiter kam es zu einer weiteren Gefahrensituation für Gäste und Betreiber einer Eisdiele, der Inhaber verrammelte geistesgegenwärtig die Tür. Mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizei leiteten eine Nahbereichsfahndung ein, der Verdächtige wurde in Tatortnähe festgenommen und in ein Krankenhaus eingeliefert, die Ermittler gingen bereits damals von einem „psychischen Ausnahmezustand“ aus.
Die weiteren Vorwürfe: Sachbeschädigung, Bedrohung, Ruhestörung
Weiter angeklagt ist eine Sachbeschädigung an einem Firmentor des Vaters des Angeklagten in Siegen, wo G. in der Nacht zum 29. Juni 2018 einen farbigen Satz hinterlassen haben soll: „LSD-Partys sind lustiger, wenn alle Bescheid wissen“.
Eine weitere gefährliche Körperverletzung hat sich nach der Anklageschrift am 2. August 2018 ebenfalls in Siegen ereignet, als G. grundlos einem anderen Mann einen Stein auf den Hinterkopf schlug.
Am 15. August des gleichen Jahres bedrohte er eine „Abordnung“ mehrerer Männer wiederum mit einem Brotmesser, die ihn wegen nächtlicher Ruhestörung in seiner Wohnung zur Rede stellen wollte und verletzte einen davon nach Überzeugung der Anklagebehörde mit dem Stichwerkzeug.
Der älteste Vorwurf ist vergleichsweise harmlos. Da geht es um den Diebstahl von Wodka, Dosenbier und Kefir in einem Siegener Discounter. Bei der Tat ertappt, soll G. hier einen Verfolger geschlagen und leicht verletzt haben, um die Beute zu sichern.
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