Siegen/Burbach. Weil er nach der Fahrkartenkontrolle aus dem Zug geworfen wurde, fehlt der Angeklagte im Burbach-Prozess. Der Verhandlungstag platzt.
Diesmal ist die Gerichtsverwaltung verantwortlich, dass die Burbach-Hauptverhandlung an diesem Mittwoch ausfallen muss.
Einer der Angeklagten reist regelmäßig aus Mitteldeutschland an, bekommt dafür jedes Mal eine Bahnfahrkarte zugeschickt. Der Mandant sei eingestiegen, kontrolliert worden „und wurde aus dem Zug geschmissen“, gibt Verteidiger Oliver Guski gewohnt trocken zu Protokoll, warum der Platz neben ihm leer geblieben ist.
„Wir haben versucht, das aufzuklären“, sagt die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach und stellt fest, dass die zuständige Beamtin „in der Zeile verrutscht“ sei, wohl ein Ticket für den 16. Oktober übersandt habe: „Wir sind schuld.“
Jahreskarten gibt es nicht
Dann schlägt sie vor, das Verfahren abzutrennen, was sicher auch dazu führe, das Verfahren gegen den Angeklagten kompakter und schneller abwickeln zu können. „Das haben wir angesprochen. Das wünscht er nicht“, antwortet der Karlsruher Anwalt. Der Oberstaatsanwalt möchte keine Stellung nehmen. „Dabei sind Sie ja nicht schuld. Ausnahmsweise“, stichelt der Verteidiger freundlich und regt an, wie schon bei früherer Gelegenheit, dem Angeklagten doch eine Monats- oder Jahreskarte zu genehmigen. Was die zuständige Revision nun einmal nicht wolle, muss die Vorsitzende ebenfalls bereits an anderer Stelle Gesagtes wiederholen.
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Anwalt Guski hofft noch, dass sein Mandant jetzt nicht wegen versuchter Beförderungserschleichung angezeigt wird. In dem Falle könne er sich beim Gericht melden, versichert Elfriede Dreisbach. Dann geht die Gesellschaft unverrichteter Dinge wieder auseinander. Bis zum nächsten Mittwoch.
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