Siegen. Im Prozess um den versuchten Totschlag vor einem Imbiss in der Siegener Unterstadt bestätigen die Freunde des Angeklagten dessen Version.

Nach dem zweiten Verhandlungstag um den versuchten Totschlag vor einem Imbiss in der Siegener Unterstadt steht es unentschieden. Bestätigten am Dienstag die Begleiter des Geschädigten weitgehend dessen Version des Geschehens, tut das am Donnerstag, 26. September, die Gruppe um den Angeklagten. Auch hier gibt es kaum Abweichungen zur Aussage des 22-jährigen A., dem der gefährliche Einsatz eines Messers in einer Schlägerei vorgeworfen wird.

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Beide Seiten machen die je andere für die Eskalation verantwortlich. Jeder will das Gebaren des Gegenmannes als Ansage für eine quasi unausweichliche Prügelei verstanden haben. Zeuge S. habe die angeblich provokanten Äußerungen über die Freundin gehört, aber nicht gemerkt, dass das den Angeklagten so in Rage versetzte, dass der den Geschädigten vor der Tür anrempelt. Auch nicht die beiden Freundinnen, die später vernommen werden.

Verzweiflung nach der Tat beim Angeklagten

Für S. beginnt die Auseinandersetzung mit diesem Rempler, das spätere Opfer habe dann gerufen „Pöbeln könnt ihr Kanacken“. Dann sei es losgegangen. S. und die beiden Frauen geben zu, dass ihr Freund den ersten Schlag setzte und später von einem der Männer in den Schwitzkasten genommen und von einem Duo geschlagen wurde. Das Messer will keiner gesehen haben, Blut ist allen erst im Auto aufgefallen.

Die Ex-Freundinnen seien etwas entfernt gewesen, schließlich seien die Jungs gekommen und hätten gerufen, sie sollten rennen. Im Auto habe A. dann gesagt, „er habe einen abgestochen und sich selbst auch“, so seine Ex-Freundin (20). Damit habe er seinen verletzten Finger gemeint. Die andere Frau sagt immer wieder monoton-traurig „Ich weiß es nicht mehr“, „Ich kann mich nicht erinnern“. Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum: „Das ist hier keine Spaßveranstaltung. Der eine hier wäre fast gestorben, für den anderen stehen viele Jahre Strafe auf dem Spiel.“

Heftige Debatte um den Begriff Schwitzkasten

Die Seite des Angeklagten beschreibt ihn als ruhig, eher schlichtend. Seine Ex betont, ihn nie in einer Schlägerei oder Auseinandersetzung erlebt zu haben. Es sei aber hin und wieder zu solchen Situationen gekommen, zitiert Nebenklagevertreter Dr. Nikolaos Gazeas aus ihrer polizeilichen Vernehmung. Daran könne sie sich nicht erinnern, es stimme jedenfalls nicht.

Den damaligen Zustand A.s beschreibt sie mit „verzweifelt“. Er habe sich Vorwürfe gemacht, sein Verhalten nicht erklären können. „Das bin ich nicht“, habe er mehrfach gesagt. Scharfenbaum fragt sich, ob sich A. um den Geschädigten oder sich selbst gesorgt hat. „An sich hat er dabei sicher nicht gedacht. Sondern an ihn“, so die junge Frau Richtung Opfer.

Ein unbeteiligter Zeuge, der am Rande versucht hatte, die Auseinandersetzung zu schlichten, bestätigt als Einziger die Aussage des Angeklagten, beim Weglaufen noch einmal innegehalten und sich umgeschaut zu haben. Nachgefragt wird nicht. Erneut wird heftig über den Begriff Schwitzkasten debattiert, inklusive mehrerer Demonstrationen.

Am Montag, 30. September, stehen weitere Zeugen sowie Gutachten auf dem Verhandlungsplan.

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