Siegen/Burbach. Kurzer Prozess an diesem Verhandlungstag um das Burbacher Flüchtlingslager. Ein Angeklagter urlaubt schon am Schwarzen Meer.
Vier Wochen Sommerpause im Burbach-Hauptverfahren stehen an, erst am 8. August wird weiterverhandelt. Der letzte Tag davor, ohnehin schon vom ‚traditionellen’ Mittwoch auf den Donnerstag geschoben, zeigte sich noch einmal in typischer Weise.
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Zunächst musste die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach das Fehlen eines Angeklagten vermerken, der nach Auskunft seines Verteidigers „am Schwarzen Meer weilt“. Er selbst habe dem Mandanten die Auskunft gegeben, dass diese Woche nicht verhandelt werde, „weil ich im Kalender auf den Mittwoch geschaut habe“, musste der Anwalt eingestehen. Trotzdem deutete die Kammer an, an diesem 11. Juli weitermachen zu wollen, als Anwalt Oliver Guski ankündigte, einen neuen Antrag seines erkrankten Kollegen Adam verlesen zu wollen.
Aussagen nicht durch Zeugen belegt?
Inhalt: einmal mehr das Thema Befangenheit. Die Urteile im kürzlich abgeschlossenen Verfahren gegen einige abgetrennte Angeklagte seien lediglich aufgrund deren Aussagen und Verifizierung durch die Akten ergangen, vor allem der Wach- und Sozialbetreuerbücher, führte Guski aus. Die seien aber nach der bisherigen Beweisaufnahme fehlerhaft.
Die Kammer habe es versäumt, die Aussagen durch Zeugen zu überprüfen. Die Urteile müssten den Mandanten befürchten lassen, dass die Richter Dreisbach und Stehr sich bereits eine abschließende Meinung über die Sachlage gebildet hätten.
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Im Gegensatz zum zwischenzeitlich von der 2. Großen Strafkammer abgelehnten Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer wendet sich die neuerliche Rüge nur gegen die beiden genannten Juristen. Im Zwischenverfahren wiesen die Richter die Vorwürfe zurück. Verhandelt wurde gestern nicht mehr.