Burbach/Siegen. . Plädoyers im Prozess gegen frühere Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft in Burbach. Angeklagte zeigen sich reuig.

Wie erwartet fallen die Strafanträge des Oberstaatsanwalts im Burbach-„Ableger-Verfahren“ moderat aus. Gegen den früheren Sozialbetreuer F. fordert Christian Kuhli eine Geldstrafe von 1600 Euro, auch, weil er gestanden hat. Wachmann H., der nur kurz in der Notaufnahmeeinrichtung war und aus Gewissensgründen selbst kündigte, soll 350 Euro zahlen, sein ehemaliger Kollege G. 1800, der nach wie vor in der Branche tätige P. 1700. Der frühere Sicherheitsmitarbeiter F., als einziger neben Freiheitsberaubung auch wegen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht, wechselte bewusst die Arbeit, kommt mit 7200 Euro am schlechtesten davon. Ihm drohte eine Haftstrafe.

Bei allen fünf Angeklagten wurden diverse Vorwürfe eingestellt. Kuhli betont ihre Geständnisse, ihre Positionen als Weisungsempfänger in schwieriger Lage, die allen Beteiligten völlig entglitten sei, in der sie von ihren Vorgesetzten alleingelassen worden seien. P. war vorher in einer Flüchtlingseinrichtung in Dortmund als Wachmann tätig, dort habe eine völlig andere Atmosphäre geherrscht. „Es war, als wenn in Burbach die

Angeklagte zeigen sich reuig

Die Angeklagten entschuldigen sich, versichern, so etwas nie wieder zu tun. H. ist seit Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr, steht vor einer Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann. „Ich bedauere jeden einzelnen Fall“, betont R., der zwei Mal renitente Bewohner zu Boden gebracht hatte.

schwierigsten Fälle aus allen anderen Lagern zusammengekommen wären“, sagte er, „dreimal war ja auch der Staatsschutz da“. Übergriffe der Bewohner und Gewalt habe es in Dortmund nur selten gegeben.

Für den Oberstaatsanwalt sind die fünf Männer Teil „des Systems Burbach“ gewesen, in dem unübersichtliche und schwierige Zustände zur ständigen Überforderung und einem damit verbundenen systematischen Fehlverhalten geführt hätten. Zugleich hätten sie aber schon früh im Ermittlungsverfahren kooperiert und ausgesagt.

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Verteidiger Jens Kemper verweist auf das Grundgesetz und die an erster Stelle geschützte Würde des Menschen. Das gelte nicht nur für Europäer. Aber die Afrikaner, die etwa in Burbach angekommen seien, hätten ihre eigene Kultur mitgebracht, so Kemper über seine Erfahrungen in Afrika, wo etwa eine Familie erstmals in ein Musterhaus gezogen sei und den Zweck einer Küche nicht erkannt hätte: „Sie haben im Wohnzimmer ein Lagerfeuer angezündet!“ Bei solchen Kontrasten seien Konflikte vorprogrammiert.

Erklärungen für Verhalten

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„Diese Menschen haben die Boko Haram überlebt, aber nicht die Bauordnung des Landes NRW – in manchen Fällen.“ Hätten Wachleute Vorschriften nicht konsequent umgesetzt, „hätte es vielleicht einen Brand gegeben und wir säßen aus ganz anderen Gründen hier.“ Natürlich seien falsche Mittel angewendet worden, das wüssten die Angeklagten inzwischen auch. Ihr Verhalten lasse sich nicht entschuldigen, aber zumindest hier und da erklären. Die Anwälte schließen sich zum Teil den Forderungen des Oberstaatsanwalts an, einige finden dessen Anträge zu hoch.