Siegen/Burbach. . Burbach-Prozess: Nichts gesehen und nichts gehört haben will der Ex-Mitarbeiter der Bezirksregierung, den seine Behörde nach Burbach entsandt hat.
Eine überraschende Aussage und eine Dienstwaffe bestimmen den Verhandlungstag am Mittwoch, 5. Juni, im Burbach-Dauerverfahren. Einer der beiden Angeklagten, die seinerzeit für die Bezirksregierung in der Einrichtung arbeiteten, meldet sich und möchte aussagen.
Der 65-Jährige, seit kurzem Rentner, sei lange technischer Angestellter der Behörde gewesen, habe mitbekommen, wie ein Kollege nach Burbach abgestellt worden sei und sich daraufhin auch gemeldet. Ab Juli sei er fast täglich dort gewesen. Der Angeklagte berichtet über Vorbereitungen und Aufgaben bei Erfassung und Verwaltung der Flüchtlinge und versichert, nichts von Problemen oder Problemzimmern gewusst zu haben.
„Alle Türen waren immer verschlossen“
Erst als Ende September Polizisten in sein Büro stürmten, habe er von Unstimmigkeiten erfahren. Von wenigen persönlichen Gesprächen mit dem Einrichtungsleiter und dessen Mitarbeiterin abgesehen „habe ich mein Zimmer praktisch nie verlassen“. Zweimal am Tag habe er im EHC-Büro den Toilettenschlüssel geholt: „Alle Türen waren immer verschlossen.“
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Im Büro gesessen, nichts gesehen oder gehört – Oberstaatsanwalt Christian Kuhli ist skeptisch. Der Angeklagte beruft sich darauf, dass sich die meisten Vorfälle nachts ereignet hätten. Von seiner Behörde habe er kaum Erklärungen oder Anweisungen bekommen, nur mehr Arbeit. Die Bezirksregierung sei als eine „der preußischsten Behörden überhaupt“ bekannt, zweifelt Kuhli. Da sei nichts preußisch gewesen, „es war ein Tohuwabohu“, kontert der Mann; betont, keinerlei Entscheidungsbefugnis gehabt zu haben.
Anwälte haben Angst vor Dienstwaffe
Einige Anwälte beklagen später, dass ein Polizist mit Dienstwaffe in den Zeugenstand kommt, fühlen sich objektiv gefährdet und subjektiv in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Der Beamte ist in Bereitschaft, muss und darf eine Waffe tragen. Es gebe in der Siegerlandhalle keine Möglichkeit für eine sichere Aufbewahrung. Der Zeuge sei als Waffenträger geladen, könne die Pistole auch nicht einfach so im Auto lassen, einem Kollegen oder gar einem Wachtmeister überlassen. „Dann müsste ich aufgrund des Waffenrechts einschreiten“, erklärt der Oberstaatsanwalt amüsiert.
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Nach weiterem Hin und Her über eine mögliche Beeinflussung der Laienrichter und eine Befangenheit des Gerichts kann auch dieser Punkt abgehakt werden. Unter anderem hatte ein Anwalt gefordert, eine Entscheidung ohne Schöffen zu treffen. Was in der Tat ein Revisionsgrund wäre, weshalb die Vorsitzende Richterin ablehnt.
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