Siegen. . Die Anwälte von Novita, Träger des Siegener Seniorenheims, und der Noch-Mitarbeiterin handeln vor dem Arbeitsgericht Siegen eine Vergleich aus.
Zumindest die juristische Auseinandersetzung zwischen der Betriebsratsvorsitzenden und der Geschäftsführung des Christofferhauses ist beigelegt: Die Frau bekommt eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro vom Novita-Konzern, zu dem das Siegener Seniorenheim gehört.
Novita hatte der Frau außerordentlich kündigen wollen und dazu die Genehmigung des Betriebsrats benötigt. Weil der nicht zustimmen wollte, ging der Fall vor das Siegener Arbeitsgericht, wo jetzt der Vergleich geschlossen wurde. Ebenso im Fall eines weiteren Betriebsratsmitglieds: Der Mann bekommt 9000 Euro Abfindung.
Die Vorgeschichte: Union Busting oder schweres Fehlverhalten?
Die Frau arbeitet seit acht Jahren als angelernte Kraft im Christofferhaus, verdient 1490 Euro brutto monatlich und war bis Mittwoch dort als Betriebsratsvorsitzende tätig. Ihr ebenfalls gekündigter Kollege ist seit acht Jahren im Christofferhaus. Er verfügt über eine fachliche Ausbildung, verdient 2300 Euro netto.
Laut der Gewerkschaft Verdi habe mit der Übernahme der Einrichtung der neue Eigentümer Novita versucht, den Betriebsrat kaltzustellen und dazu Maßnahmen ergriffen, die als „Union Busting“ (Mobbing von Arbeitnehmervertretern) bezeichnet werden könnten. Der Betriebsratsvorsitzenden sollen in großem Umfang Abmahnungen und Kündigungen zugestellt worden sein. Ihr Kollege war längere Zeit krankgeschrieben, der Arbeitgeber hatte unter anderem die Arbeitsunfähigkeit des Mannes bezweifelt und die Lohnzahlung zeitweise eingestellt.
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Novita hatte den Vorwurf des Betriebsratsmobbings gegenüber dieser Zeitung zurückgewiesen: Die beiden Betriebsratsmitglieder hätten sich „schwerwiegendes Fehlverhalten“ zu Schulden kommen lassen, hätten ihre Stellung ausgenutzt. Daher und weil eine angemessene Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei, sei die außerordentliche Kündigung ausgesprochen worden, über die nun vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde. Man achte grundsätzlich die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, so die Einrichtungsleitung.
Die Einigung: Betriebsratsmandate niederlegen
Das Ergebnis nach längerer Beratung: Der Arbeitgeber zieht den Antrag zurück, dass das Gericht die außerordentliche Kündigung bestätigen muss. Im Gegenzug legen die Mitarbeiter ihre Betriebsratsmandate nieder, dann wird die ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und der Vergleich geschlossen. Die Arbeitnehmeranwälte bestehen auf einem guten Arbeitszeugnis für ihre Klienten, mit den entsprechenden, bedauernden und dankenden Floskeln. Beide werden freigestellt, wenn die Kündigung wirksam wird, erhalten sie die Abfindung.
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Die nun ehemalige Betriebsratsvorsitzende ist sichtlich mitgenommen. Kollegen berichten, dass die Frau sehr an den Bewohnern, den Kollegen und der Betriebsratsarbeit hänge, sie aber schließlich zu dem Schluss gekommen sei, unter diesen Umständen nicht weiterarbeiten zu können. Andere erzählen, dass sie, obwohl angelernt, allein auf Station gearbeitet habe. Die Frau sei wohl mit dem festen Vorhaben im Gericht erschienen, auch künftig im Christofferhaus arbeiten zu können, so eine ehemalige Pflegefachkraft der Einrichtung. Die Arbeitgeberseite blieb aber unnachgiebig.
Auch der schwindende Rückhalt in der Belegschaft sei mit ein Grund, dass sie die Abfindung akzeptiert habe. Das bestätigt auch die Arbeitgeberseite: „Es geht ein Riss durch die Belegschaft“, sagte der Anwalt der Arbeitgeberseite; zwischen denen, die die Betriebsräte noch unterstützen und die, die die nun ehemalige Vorsitzende ablehnten. Novita erkennt zudem die Arbeitsunfähigkeit des Mannes an und zahlt den ausstehenden Lohn nach.
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