Burbach. Immer wieder wurden Flüchtlinge im Burbacher Heim eingesperrt und gequält. Der Heimleiter gab vor Gericht Fehler zu. Nun wurde er verurteilt.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Siegen hat am Dienstag den ehemaligen Heimleiter der Flüchtlingsunterkunft Burbach wegen Freiheitsberaubung in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht machte den heute 38 Jahre alten Siegerländer für die Einrichtung der sogenannten Problemzimmer in der Notaufnahmeeinrichtung verantwortlich, in der die im September 2014 bekannt gewordenen Misshandlungen von Flüchtlingen passierten. Die Strafkammer verhängte eine Bewährungsstrafe, weil der ehemalige Heimleiter frühzeitig mit den Behörden kooperiert und sich reumütig gezeigt habe.
„Überforderung und falsch verstandener Ehrgeiz“
Die Vorsitzende Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung das Handeln des damaligen Heimleiters mit „Überforderung und falsch verstandenem Ehrgeiz“ beim Versuch, Probleme in der Einrichtung zu verschleiern.
Rund um die Misshandlungen in der ehemaligen Bundeswehr-Kaserne in Burbach hat die Staatsanwaltschaft Siegen 38 Betreuer, Wachleute, Vertreter des damaligen Betreibers European Homecare und der für die Verteilung von Flüchtlingen in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg angeklagt.
26 weitere Angeklagte vor Gericht
In dem Hauptverfahren müssen sich derzeit 26 Männer und Frauen verantworten. Wegen der großen Zahl an Prozessbeteiligten wird nicht im Landgericht Siegen verhandelt, sondern in einem Raum der Siegerlandhalle.
Für Oberstaatsanwalt Christian Kuhli geht von dem Urteil gegen den Heimleiter „ein Signal“ für das Hauptverfahren aus: „Das Gericht hat berücksichtigt, dass der Angeklagte mit seinem umfassenden Geständnis aktiv zur Aufklärung beigetragen.“ Es gehe um die individuellen Tatbeiträge: „Eine Körperverletzung ist anders zu bewerten als eine Freiheitsberaubung.“