Siegen. Benjamin K. brüllte seine Nachbarn mit „Heil Hitler“ an und zeigte den Hitlergruß. Davon ist das Amtsgericht in Siegen überzeugt. Es hat den 31-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Benjamin K. hat seine Nachbarn mit "Heil Hitler" angebrüllt. Zudem bedrohte er sie auf ernstzunehmende Art. Amtsrichterin Scheffer verurteilt den 31-Jährigen am Donnerstag in Siegen zu einer Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 40 Euro.

Sicher, rau ist der Ton am 18. Mai, gibt Benjamin K. auf der Anklagebank zu. Er trägt Springerstiefel, Jeans, schwarze Jacke, das Futter ist kariert. Sein Schädel ist kahl geschoren. Aber rechte Parolen, die habe er sicher nicht über die Straße gerufen, die zwischen ihm und seinen Nachbarn liegt. Und der Hitlergruß? Das sei seine Faust gewesen. Geballt über dem Kopf, weil ihm die sprichwörtliche Hutschnur geplatzt sei.

Es ist immerhin ein schöner Sonntag. Benjamin K. ist im Garten eingenickt, als die Alarmanlage am Auto der Freundin seines Nachbarn losjault. Grundlos. Und vor allem: schon wieder. Zuviel für den Gerüstbauer. Immerhin, so sagt er aus, hat er nahezu 0,7 Liter Jägermeister intus. „Wenn du den Scheiß’ nicht ausmachst, dann reiß’ ich das Ding aus der Karre“, ruft er Richtung Nachbargrundstück.

Dass die Alarmanlage am Wagen seiner – mittlerweile – Ex-Freundin eine große Rolle an diesem Nachmittag spielt, bestreitet der Nachbar keineswegs. „Zwei Mal ging sie los“, sagt der 25-jährige Umschüler. Allerdings erscheinen die Ausfälle seines Gegenübers von der anderen Straßenseite laut seiner Aussage in einem anderen Licht, in einer anderen Dimension. Er sei zum zweiten Mal auf den Balkon gegangen, um das Heulen per Fernsteuerung auszuschalten.

"Heil Hitler" und andere Parolen gerufen 

Irgendjemand habe gebrüllt. Er sieht aber nicht wer und aus welcher Richtung der Lärm kommt, sagt er: „,Zeig’ dich, wer bist du’, schrie ich.“ Dann habe er Benjamin K. gesehen: „Er hat diese Parolen von sich gegeben und mich beleidigt, er hat ,Heil Hitler’ gesagt“, erläutert der 25-Jährige. „Und der Hitlergruß?“, fragt die Amtsrichterin. „Leider ja“, antwortet er.

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Er geht wieder ins Haus, verständigt die Polizei. Sein Vater – er sitzt während des Tumults vor dem Fernseher – steht auf, geht an seinem Sohn vorbei auf den Balkon und wird, so erzählt der 63-jährige Schweißer im Zeugenstand, von Benjamin K. mit den Worten empfangen: „Komm runter, ich schneid’ dir den Hals ab.“ Er geht nicht, sondern regt sich auf. Und wartet in der Wohnung auf die Polizei – die nach Meinung von Vater und Sohn, so betonen beide am Donnerstag, eigentlich gar nicht hätte verständigt werden müssen: „Ich wollte gar nicht, dass er die Polizei ruft“, sagt der Schweißer.

Frühere Veruteilung wegen Körperverletzung

Die Verteidigung bringt die Variante Einstellung ins Spiel. Darauf jedoch will sich der Vertreter der Anklage nicht einlassen. Er erinnert an einen ähnlichen Fall. Benjamin K. soll eine Fahne in einer Werkstatt aufgehängt haben. Das Verfahren wurde eingestellt. Zudem weist sein Auszug aus dem Bundeszentralregister eine Verurteilung wegen Körperverletzung auf. Das letzte Wort hat der angeklagte Gerüstbauer: „Das tut mir leid“, sagt er. Er habe es eher auf die Alarmanlage als auf die Nachbarn abgesehen.

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