Hüsten.

Das Martyrium der Tiere in den Ställen an der „Stolte Ley“ in Hüsten ist Vergangenheit. Doch damit ­wollen sich die Tierschützer nicht zufrieden geben - sie machen dem Kreisveterinär des HSK schwere Vorwürfe .

Angehörige der Tierrechtsorganisation „Peta“, des „Kaninchenschutzes Meschede“ und des „Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung“ hatten am Samstagmittag mehr als100 Kaninchen, Enten, Hühner und Gänse aus dem Besitz des Hüsteners ­Walter B. befreit. Dieser hatte sich nach langen Gesprächen mit den Tierschützern schließlich widerwillig bereit erklärt, die Tiere ab- und das Züchten aufzugeben. Allerdings nicht ohne eine Zahlung von 1000 Euro aus der „Peta“-Kasse.

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„Viel zu lange gezögert“

Enten, Hühner und Gänse befinden sich inzwischen in der Obhut der „Peta“, um die Kaninchen kümmern sich „Bunnyhilfe“ Menden und der Tierschutzverein Iserlohn. Dessen Vorsitzende Barbara Kemper ist noch immer entsetzt über den erbärmlichen Zustand der Kaninchen und „sehr sauer“ auf den Amtstierarzt Dr. Martin Steiger: „Dr. Steiger hat viel zu lange gezögert, eine zeitnahe Beschlagnahmung der Tiere wäre zwingend notwendig gewesen“, äußert sie im Gespräch mit der WAZ-Mediengruppe.

Bei der Befreiungsaktion am Wochenende war erneut kein Futter und kein Wasser für die teils sehr kranken Tiere vorhanden. Es sei ein Skandal, dass die Behörde das Hilfsangebot der Iserlohner nicht genutzt habe. „Schon am 11. Februar haben wir angeboten, die Tiere kostenlos aufzunehmen, damit Dr. Steiger handeln kann“, so Barbara Kemper. Getan habe sich nichts. „Hätten wir Tierschützer nicht so prompt, professionell und Hand in Hand zusammen gearbeitet, wären noch viel mehr Tiere verendet.“

Dienstaufsichtsbeschwerde

Den Vorwurf der Untätigkeit weist der Hochsauerlandkreis zurück. Dr. Steiger habe Druck gemacht, allerdings gelte es, rechtliche Vorgaben zu beachten“, erklärt HSK-Sprecher Martin Reuther und verweist auf eine Ordnungsverfügung. Diese OV habe der Veterinär mit Datum vom 11. Fe­bruar erlassen, am 14. Februar sei sie „per Post rausgegangen“ - Inhalt: Walter B. habe „unverzüglich, spätestens aber bis zum 21. Februar, alle Kaninchen, alle Gänse sowie alle Enten zu veräußern und die Anzahl der Hühner, einschließlich eines Hahnes, auf maximal zehn zu reduzieren. Mit Ausnahme der Hühnerhaltung wird ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen“. Zur Begründung heißt es: „Ein eigenverantwortlicher, tierschutzgerechter Umgang ist nicht gewährleistet. Die Voraussetzungen ordnungsgemäßer Obsorge sind hier nicht erfüllt wegen krankheitsbedingter Unzuverlässigkeit (Anm. der Redaktion: B. ist alkoholkrank) und mangelnder charakterlicher Eignung.“

Vor allem der Begriff „veräußern“ bringt Barbara Kemper auf die Palme: „Es bestand die ganze Zeit Gefahr für Leib und Leben der Tiere, man hätte sie schnellstens da heraus holen müssen.“ Ein Verkauf der ­völlig verwahrlosten Tiere - auch zwecks Verzehr - sei ­völlig abwegig, „so abgemagert und verwurmt wie die sind“.

Der Tierschutzverein Iserlohn wird daher umgehend beim NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises anstrengen.