Was bleibt, ist das gute Gefühl, dass einem Menschen, der jeglichen Respekt vor der unschuldigen Kreatur vermissen lässt, die Grenzen aufgezeigt wurden. Jeder, der auch nur einen Funken Tierliebe verspürt, muss darüber erfreut sein.
Was bleibt, sind aber auch die Stimmen derjenigen, die an der Vorgehensweise der Tierschützer von „Peta“ Kritik üben - Vorwürfe wie Hausfriedensbruch stehen im Raum. Allerdings kann von einem „Hausfrieden“ in der Tierhölle an der Stolte Ley wohl kaum die Rede sein. Wie schwierig, unausgegoren und auslegungslastig die Gesetzeslage ist, zeigt sich nun beim Schlagabtausch zwischen Tierschützern und Kreisveterinär. Wobei sicher davon auszugehen ist, dass auch Dr. Steiger das Wohl der Tiere am Herzen liegt.
Was bleibt, ist daher vor allem der dringende Appell an den Staat, endlich für Gesetze zu sorgen, in denen Tierquälerei nicht als „Sachbeschädigung“ abgetan wird.
Torsten Koch