Bad Fredeburg. . Ein 49-jähriger Mann aus Schmallenberg hat jungen Mädchen per SMS Fotos von seinem Geschlechtsteil geschickt. Dafür wurde er zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Nummern der Mädchen hatte er bekommen, indem er Zettel ausgehängt hatte, auf die sich die Opfer meldeten.

Auf der Suche nach einer Frau hatte ein 49-jährige Angeklagter aus Schmallenberg, der mittlerweile in Fulda wohnt, Zettel an Schulen und an Bushaltestellen verteilt. Unter anderem in Schmallenberg, Eslohe und Olsberg - später belästigte er durch den Kontakt junge Mädchen mit Nacktfotos. Dafür wurde er nun verurteilt.

Als sich minderjährige Mädchen – die jüngste gerade mal 13 Jahre alt – meldeten, schickte der Mann ihnen per Handy Fotos seines Geschlechtsteils.

Am Dienstag ist der bereits mehrfach vorbestrafte Mann am Amtsgericht Bad Fredeburg zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – wegen der Verbreitung pornografischer Schriften, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Beleidigung auf sexueller Basis. „Sie sind wegen so etwas schon mal in Haft gewesen“, mahnte Richter Ralf Fischer. „Warum riskieren sie das?“

Geständnis in sieben Fällen

Er habe ja nicht gewusst, wie alt die Mädchen seien, mit denen er sich die SMS geschrieben habe, versuchte der Angeklagte, sich zu erklären. Das jedoch ließ der Richter nicht gelten. Die Mädchen hatten per SMS ausdrücklich abgelehnt, die pornografischen Bilder zu erhalten. Außerdem habe ihm ein 13-jähriges Mädchen zum Beispiel sein korrektes Alter genannt.

„Ein normaler Mensch macht so etwas nicht“, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. „Sie haben sich heute hier gerettet und eine relativ milde Strafe erhalten.“ Damit spielte Richter Fischer auf das Geständnis des Angeklagten in allen sieben Fällen an. Damit hatte er den sieben minderjährigen Mädchen, die als Zeugen zusammen mit ihren Eltern vor Gericht erschienen waren, die unangenehme Aussage erspart.

Ambulante Therapie als Auflage

„Extrem zu Ihren Lasten muss ich aber die Vorstrafen werten“, so der Richter weiter. Anstelle der üblichen drei Jahre Bewährungszeit, veranschlagte er vier Jahre – unter anderem mit der Auflage, eine ambulante Therapie zu machen und wenn sich dabei herausstelle, dass eine stationäre Therapie notwendig sei, auch diese zu machen. „Eine Therapie ist dringend notwendig“, machte der frühere Bewährungshelfer des Angeklagten vor Gericht deutlich.

Weiterhin erklärte er, dass der Redebedarf des Angeklagten groß sei, ihm fehle ein Anker. Dem Mann, der seit über 20 Jahren keine feste Arbeit hat und seit acht Jahren getrennt lebend ist, wird laut Gutachter zwar eine „leicht verminderte Intelligenz“ bescheinigt, diese habe aber keinen Einfluss auf seine Steuerungsfähigkeit oder auf sein Unrechtbewusstsein.

Keinen Kontakt mehr

Das Gutachten sprach der Richter während der Verhandlung an, um deutlich zu machen, dass in diesem Fall keine verminderte Schuldfähigkeit gelten kann. Eine positive Prognose und damit eine Strafe zur Bewährung gab ihm der Richter dennoch: „Das Gefängnis hilft Ihnen und der Gesellschaft nicht. Die Therapie ist ihre Chance.“

Eine weitere Bewährungsauflage: Der 49-Jährige darf keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren haben. „Ansonsten wandern sie direkt ins Gefängnis!“, mahnte Richter Ralf Fischer.