Meschede. . Trinkgelage mit mehreren Personen auf dem Bahnsteig im Bahnhof von Meschede. Bereits bei der Überprüfung der Personalien eines 46-Jährigen wurden die Bundespolizisten beleidigt und angegriffen. Der Angreifer war zuvor bereits wegen gefährlicher Körperverletzung in Erscheinung getreten.

Mehrere Personen veranstalteten Montagnachmittag auf dem Bahnsteig im Bahnhof Meschede ein Trinkgelage. Die zum Schutz der gefährdeten Personen einschreitenden Bundespolizisten wurden bereits bei der Überprüfung der Personalien grundlos beleidigt und angegriffen. Der Täter stand mit zwei Promille erheblich unter dem Einfluss von Alkohol.

Bundespolizei in Hagen verständigt

Mitarbeiter der Sicherheitszentrale erkannten mehrere Personen, die auf dem Bahnsteig in Meschede über längere Zeit hinweg Alkohol konsumierten. Da die Gefahr bestand, dass die Personen betrunken ins Gleis stürzen könnten, verständigten Bedienstete der 3-S Zentrale, die für den Bahnhof Meschede zuständige Bundespolizei in Hagen.

Auf dem Bahnsteig überprüfte die Streife einen 46-jährigen Mann aus Meschede. Die anderen Personen waren im Begriff bzw. hatten den Bahnsteig bereits verlassen und befanden sich somit auch nicht mehr im Gefahrenbereich der Gleisanlagen.

Gezielter Angriff auf Bundespolizisten

Noch während der Überprüfung wurden sie beschimpft und beleidigt. Die Fortsetzung der verbalen Injurien endete nach Polizeiangaben in einem gezielten Angriff gegen einen Bundespolizeibeamten, der aber aufgrund des Alkoholgrades des Angreifers, abgewehrt und beendet werden konnte.

Der Angreifer, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, mehrfachen Handels mit Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurden Handfesseln angelegt.

Atemalkoholtest ergibt zwei Promille

Mit Eintreffen der Unterstützung, einer Streife der KPB Meschede, beruhigte sich die renitente Person. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Mittelwert von 2 Promille.

Der 46-Jährige wurde über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Widerstand und Beleidigung in Kenntnis gesetzt.

Platzverweis für 46-Jährigen

Ob eine durchgeführte Belehrung der Bundespolizeibeamten, im Hinblick auf die zahlreichen Gefahren, die der Betrieb der Bahn mit sich bringt, den Mann auch gedanklich erreicht hat, kann abschließend nicht beurteilt werden. Mit Erteilung eines Platzverweises konnte er seinen Weg fortsetzen.