Cobbenrode. . Nach dem Fund zweier Babyleichen in einem Cobbenroder Wohnhaus wird die Staatsanwaltschaft Arnsberg das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter voraussichtlich einstellen. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Poggel mitteilte, sei davon auszugehen, dass die 28-Jährige die beiden Säuglinge nicht getötet habe. Sie seien tot geboren worden.
Der Cobbenroder Fall hat im September bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals lässt sich die 28-Jährige wegen angeblicher Bauchschmerzen von ihrem Mann ins Mescheder Krankenhaus fahren. Dort stellen die Ärzte fest, dass die Frau kurz zuvor entbunden haben muss und informieren die Polizei.
Die Beamten finden darauf hin bei einer Durchsuchung des Wohnhauses den ersten toten Säugling in einer Reisetasche. Nur wenige Tage später entdeckt der Ehemann der 28-Jährigen eine weitere Babyleiche im Keller des Hauses. Der tote Säugling lag mehr als ein Jahr luftdicht verschlossen ebenfalls in einer Reisetasche. Der Mann selbst will von den Schwangerschaften seiner Frau nichts mitbekommen haben.
Jetzt liegt der Staatsanwaltschaft das abschließende Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung vor. Laut Poggel ist davon auszugehen, dass es sich bei beiden Babys um Totgeburten gehandelt habe. Bei der Obduktion des erstgeborenen Säuglings seien keine Knochenbrüche festgestellt worden. Viel mehr, so Poggel, habe man aufgrund des Verwesungszustandes nicht untersuchen können.
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Eine Gewebeprobe des anderen Säuglings, der erst im September zur Welt gekommen war, habe ergeben, dass sich eine bakterielle Entzündung der Mutter auf das Kind übertragen habe. „Es ist wahrscheinlich, dass diese Entzündung vor oder während der Geburt zum Tod geführt hat“, sagt Poggel.
Mutter ist Tötung nicht nachzuweisen
Weil der Mutter eine Tötung nicht nachzuweisen sei, werde die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die 28-Jährige einstellen. Eine Strafe hat sie damit nicht zu erwarten - auch das mehr als zwölfmonatige Verstecken des ersten toten Säuglings wird für sie wohl keine Konsequenzen haben.