Bestwig. Wie viel Platz soll die Windkraft in der Gemeinde Bestwig bekommen? Bald soll es eine Antwort geben. Die Entscheidung naht.
Gemeindeentwicklungsausschuss und Gemeinderat in Bestwig werden in ihren Sitzungen im Juni darüber beraten, wie mit dem Vorentwurf des Regionalplans in Sachen Windkraft umgegangen werden soll. Wie berichtet, unterscheidet sich der Vorentwurf deutlich von den ursprünglichen Windkraftplanungen der Gemeinde: Der Vorentwurf sieht gerade einmal 3,5 Prozent des Gemeindegebietes als mögliche Zonen für die Windkraft vor. Die Gemeinde hingegen hatte bei der Erarbeitung ihres Flächennutzungsplanes üppige 17 Prozent des Gemeindegebietes als mögliche Windkraftflächen ausgemacht.
Beratung in den Fraktionen
Bis Juni werden sich die Fraktionen nun Gedanken darüber machen, ob zusätzlich zu den Flächen aus dem Regionalplan-Vorentwurf weitere Bereiche ausgewiesen werden sollen, um der Windkraft mehr Platz einzuräumen und so weitere Windräder zu ermöglichen.
Bürger im Blick behalten
SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer hat bereits angekündigt, dass es sinnvollerweise auf einen goldenen Mittelweg hinauslaufen werde. Und Joachim Hofius hatte für die CDU im Zuge einer Debatte über das Bürgerenergiegesetz zuletzt ebenfalls betont, dass bei den anstehenden Diskussionen keinesfalls ausschließlich um eine maximale Gewinnausbeute für die Gemeinde gehen dürfe. Man müsse die Bürger im Blick behalten und aufpassen, dass man es nicht übertreibe.
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Derweil ist nach Angaben von Bestwigs Bauamtsleiter Jörg Stralka nicht damit zu rechnen, dass sich die 3,5 Prozent, die sich im Vorentwurf des Regionalplans wiederfinden, noch erhöhen werden. Tendenziell werde diese Flächenkulisse eher kleiner, so Stralka. Zwischen dem Vorentwurf und dem Entwurf liege lediglich der Umweltbericht. „Dass sich dabei ergeben wird, dass es zu mehr Flächen kommt, ist nicht zu erwarten“, so Stralka.
Theorie und Praxis
Theoretisch könne es zwar geschehen, dass Regionalrat oder Bezirksregierung zu bestimmten Flächen neue Erkenntnisse haben, sich bei den Abstandsregelungen etwas verändert oder Fehler im Vorentwurf eingebaut worden seien. Aber selbst in einem solchen Fall gehe er davon aus, dass die Flächen eher kleiner als größer würden.
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