Grevenstein/Berlin. Vor Gerichtsverhandlung gegen seine Schwestern: Carl-Clemens Veltins hinterlegt am Landgericht Arnsberg eine erhebliche Summe.
In den Erbstreit zwischen Carl-Clemens Veltins und seinen Schwestern Susanne und Frauke kommt Bewegung. Denn die juristische Voraussetzung ist jetzt erfüllt, damit die für Erbschaftsfragen zuständige 4. Zivilkammer am Landgericht Arnsberg aktiv wird: Der 61 Jahre alte Veltins hat den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss komplett gezahlt.
Über 100.000 Euro weniger
Anders als in Strafverfahren ist es in Zivilverfahren üblich, im Voraus einen Vorschuss zahlen zu müssen, um die Dienste der Justiz überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Carl-Clemens Veltins hatte dafür auch rund 17.000 Euro anfangs gezahlt – für einen mutmaßlichen Streitwert von einer Million Euro. Danach allerdings hatte er in einem Interview mit der Westfalenpost Meschede gesagt, es gehe um mehr Geld, „ich rechne mit rund 30 Millionen Euro“. Das war auch am Landgericht aufmerksam gelesen worden – und entsprechend war der Gerichtskostenvorschuss auf über 482.000 Euro angehoben worden. Abzüglich der bereits gezahlten 17.000 Euro hätte er also 465.241 Euro noch zahlen müssen.
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Jetzt stellt sich heraus: Nach einem Rechenfehler beim Landgericht Arnsberg muss Carl-Clemens Veltins über 100.000 Euro weniger im Voraus bezahlen – exakt insgesamt 362.163 Euro als Vorschuss. Das Landgericht hatte zunächst irrtümlich höhere Kosten angesetzt, die aber tatsächlich nur am Oberlandesgericht anfallen würden, sagt Landgerichts-Sprecher Dr. Alexander Brüggemeier. Er bestätigt auch auf Anfrage: „Die Summe ist vollständig gezahlt worden.“
Das Vorverfahren kann beginnen
Damit kann die Zivilkammer das schriftliche Vorverfahren einleiten. Erst jetzt würde damit dann den Schwestern als Beklagte die Klageschrift ihres Bruders zugestellt – sie müssten dann innerhalb von zwei Wochen ihre so genannte „Verteidigungsbereitschaft“ anzeigen und könnten dann inhaltlich Stellung zu der Klage beziehen. Danach wiederum könnte der Bruder dazu erneut Stellung nehmen – ein Termin für eine öffentliche Gerichtsverhandlung ist deshalb noch völlig offen.
Carl-Clemens Veltins, der bei Berlin von Bürgergeld lebt, will ein höheres Erbe. Er hatte auch gesagt, er sei damals „betrunken zum Notar geschleppt worden“. Eine öffentliche Verhandlung würde er nicht scheuen: „Ich habe nichts zu verbergen“, sagte er gegenüber dieser Zeitung. Finanziell unterstützt werde er von professionellen Prozesskostenhelfern, die seinen Fall für aussichtsreich halten.
Bei der Brauerei Veltins sei man „sehr gelassen“, sagt Sprecher Uli Biene: „Wir harren der Dinge, die da kommen.“ Bislang kenne man die „Anwürfe“ von Carl-Clemens Veltins nur aus Medien: Jetzt müsse man abwarten, was inhaltlich konkret in den juristischen Unterlagen stehen werde.