Grevenstein/Berlin. Das Landgericht Arnsberg entscheidet: Carl-Clemens Veltins muss viel Geld vorlegen, bevor es in seinem Fall weitergehen kann.

Die nächste Runde im Erbstreit zwischen Carl-Clemens Veltins und seinen beiden Schwestern Susanne und Frauke: Der 61-Jährige wird erst einmal viel, viel Geld aufbringen müssen, damit es juristisch weitergeht.

Zu freimütig

Denn die für Erbschaftsfragen zuständige 4. Zivilkammer am Landgericht Arnsberg hat entschieden, dass Veltins einen so genannten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von über 482.000 Euro an die Zentrale Zahlstelle der Justiz bezahlen muss – erst dann würde es für ihn auf dem Weg zu einem möglicherweise höheren Erbe weitergehen.

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Die Richter haben für ihre Berechnung ein Interview mit der Westfalenpost Meschede als Grundlage genommen: „Es geht dabei um viel Geld, ich rechne mit rund 30 Millionen Euro“, hatte Veltins darin offen gesagt. Das war offenbar zu freimütig, die Richter haben mitgelesen: Denn ursprünglich war nicht von 30 Millionen Euro, sondern von einem Streitwert von „nur“ einer Million Euro ausgegangen worden. Dafür wäre ein Vorschuss an die Justiz von 17.000 Euro fällig – die hatte Veltins auch schon gezahlt. Jetzt muss er aber exakt 465.241 Euro nachzahlen. Das Gericht habe diese Summe aufgrund des Gerichtskostengesetzes ermittelt, sagt Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier auf Anfrage.

Über 465.000 Euro noch zu zahlen

Bei Zivilverfahren ist, anders als in Strafverfahren, ein Vorschuss üblich, um die Dienste der Justiz in Anspruch zu nehmen – und zwar im Vorfeld. Eine Frist für die Zahlung gibt es nicht. Allerdings wird die Klage von Veltins seinen Schwestern auch erst dann zugestellt, wenn die 465.241 Euro gezahlt sind. Danach wäre es üblich, dass zunächst Schriftsätze zwischen den Anwälten ausgetauscht würden, bevor es zu einer mündlichen Verhandlung käme: Sie wäre dann öffentlich. Ein Termin ist völlig offen.

Ich habe nichts zu verbergen.
Carl-Clemens Veltins - Kläger

Veltins lebt bei Berlin von Bürgergeld. Theoretisch könnte er auch eine Prozesskostenhilfe beantragen: „Im Grundsatz ist das für jeden möglich“, sagt Gerichtssprecher Brüggemeier. Dann müsste dafür zunächst ein Antrag gestellt werden, danach würde darüber entschieden, ob eine Klage auch Aussicht auf Erfolg hätte und ob tatsächlich eine Bedürftigkeit vorliegt.

Unterstützung von professionellen Prozesskostenhelfern

Carl-Clemens Veltins schockt die unerwartet hohe Vorleistung nicht, sagt er auf Anfrage: „Wir sind vorbereitet“ – an seiner Seite habe er professionelle Prozesskostenhelfer, die seinen Fall für aussichtsreich halten. Auch eine öffentliche Verhandlung würde er nicht scheuen: „Ich habe nichts zu verbergen.“ Was er mit dem Geld anfangen würde, wenn er es erhalten würde? Seine beiden erwachsenen Kinder und die fünf Enkel unterstützen, sagt er, er wolle reisen, auch sozialen Projekten helfen – „aber ich will das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist.“ Die Brauerei Veltins in Grevenstein äußert sich nicht zu dem Fall.