Meschede. In Meschede wollen die Grünen Hauseigentümern aus Umweltgründen neue Vorgaben bei der Gestaltung im Garten machen. Die Stadt testet bereits.
Schottergärten sollen nach dem Willen der Grünen in Meschede verboten werden. Die Stadtverwaltung allerdings bleibt bei ihrer Haltung: „Wir sind keine Gartenpolizei“, so Fachbereichsleiter Klaus Wahle.
Keine Schottergärten mehr in Neubaugebieten
„So ein Schottergarten gleicht einem Trauerspiel in Sachen Umweltfreundlichkeit“, heißt es in einem Antrag der Grünen-Fraktion an Bürgermeister Christoph Weber. Verboten werden soll künftig „grundsätzlich“, Schottergärten in Neubaugebieten anzulegen, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Bei modernen Schottergärten gehe es nur um saubere, ordentliche Optik mit minimalen Pflegeaufwand: Sie seien einfach gehalten, eine Pflanzenvielfalt sei unerwünscht, oft würden fremde Arten gepflanzt, die für heimische Insekten nicht nutzbar seien.
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Eine eigene Mescheder Lösung allerdings wird es erst einmal nicht geben: Im Ausschuss für Stadtentwicklung zog Hans-Theo Körner für die Grünen den Antrag zunächst zurück. Denn zuvor hatte der Bürgermeister darauf verwiesen, dass im NRW-Landtag zur Gartenfrage eine gesetzliche Regelung in der Planung sei: Die soll jetzt erst einmal abgewartet werden. Weber sagte allerdings auch, „in der Sache sind wir uns einig“.
Stadt: Vorgärten gärtnerisch gestalten
Auch die Stadtverwaltung betont, versiegelte Flächen wirken sich negativ aufs Mikroklima auf, weil Steine Wärme speichern und wieder abstrahlen. Pflanzen dagegen beschatten den Boden und sorgen für Verdunstungskühle. Ältere Bebauungspläne bleiben von künftigen Verboten ausgenommen.
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In Meschede testet die Stadtverwaltung bereits Möglichkeiten, um Schottergärten zumindest einzuschränken. Grundsätzlich sollen Vorgärten gärtnerisch gestaltet werden. Lässt sich das regeln? „Testlabor“ war das Neubaugebiet an der Ziegelei: Dort sind 50 Prozent der unbebauten Fläche eines Grundstücks im Vorgarten als Vegetationsfläche anzulegen und dauerhaft zu erhalten, wasserundurchlässiges Material darauf ist unzulässig.
Verfeinert wird die Idee jetzt für das geplante Neubaugebiet an der Winterberger Straße in Remblinghausen: Dort sollen laut den Bestimmungen im Bebauungsplan Vorgärten nicht versiegelt werden dürfen, allerdings dürfen auf bis zu zehn Quadratmeter Fläche natürlich vorkommende Feststoffe wie Kies oder Bruchsteine verwendet werden. Zufahrten zu Garagen und Hauszugänge dürfen versiegelt werden.
Wer sorgt für die Kontrolle?
Am Ende bleibt das Problem: Lässt sich das alles auch kontrollieren? Ja, auch die zehn Quadratmeter in Remblinghausen müssten schließlich überprüft werden, meint Hans-Theo Körner für die Grünen: „Den Aufwand muss man sowieso betreiben.“ Die Stadtverwaltung aber warnt: Bei der erstmaligen Bebauung von Grundstücken sei das möglich, weil es am Ende eine Abnahme durch die Bauaufsicht der Stadt gebe.
Aber was ist, wenn es später eine Umgestaltung gebe? „Nach drei Jahren sagt dann jemand, er habe da und da Steine gesehen“, so Fachbereichsleiter Klaus Wahle – soll die Bauaufsicht dann zwangsweise vorgehen? Das bedeutet: Einen möglichen Missstand überprüfen, Anhörung, Ordnungsverfügung, Androhung von Zwangsgeld, Ersatzvornahme. Wahle machte schon einmal deutlich: „Wir haben keine Zeit, um jeden Quadratmeter durchzuzählen“ - dafür habe man kein Personal. Wenn die Politik das wolle, müsse die Stadtverwaltung aufgestockt werden.
Marcel Spork sagte für die CDU: „Wir haben in Meschede kein Schottergärtenproblem.“ Der überwiegende Teil der Bauherren zeige sich seiner Ansicht nach verantwortungsvoll und setze keine reinen Steingärten um.
Gartenhütten und Spielgeräte verboten - eigentlich
Im Ortsteil Olpe hat die Stadt bereits im letzten Jahr eine ähnliche Strauch-Vorschrift nachträglich revidiert: Dort galt aus der Vergangenheit eigentlich, dass Flächen am Waldrand praktisch unberührt bleiben und zwingend mit Sträuchern bepflanzt werden sollten – im Laufe der Jahre aber sind darauf Gartenhütten und Spielgeräte aufgestellt und Flächen terrassiert worden. Kontrolliert worden war das nicht. Nachträglich erlaubte die Stadt zuletzt dann den Eigentümern auch die gärtnerische Gestaltung.