Olpe. Spielgeräte und Gartenhäuser? Im Mescheder Ortsteil Olpe würden dafür eigentlich Bußgelder fällig. Jetzt löst der Stadtrat den skurrilen Fall.

Sind Gartenhäuser und Spielgeräte draußen illegal? Ja – zumindest nach den Vorschriften eines Bebauungsplanes, der für den Mescheder Ortsteil Olpe gilt. Mehrheitlich will der Stadtrat den Bürgern dort jetzt entgegenkommen. Dagegen gibt es Widerstand von den Grünen.

Betroffen sind Eigentümer von Grundstücken Am Ebbel in Olpe, unmittelbar am Waldrand gelegen. Für sie gilt der Bebauungsplan „Am Aeppelköppchen“. Die Grundstücke dort haben eine ungewöhnliche Tiefe von bis zu 50 Metern. Der zum Wald ansteigende Teil gilt im Kataster als „Unland“ und ist als eigentlich unberührte Grundstücksfläche festgesetzt worden. In der Vergangenheit hat die Stadtverwaltung früher im Bebauungsplan ungewöhnlicherweise quasi eine Art Wildnis verwirklichen wollen – wohlgemerkt, die Vorgänger der jetzigen Entscheidungsträger: Festgelegt wurde damals, dass die Flächen „zwingend“ mit Sträuchern bepflanzt werden mussten, mindestens drei auf jeweils 100 Quadratmeter – und: „Die Pflanzungen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten; abgängige Sträucher sind durch gleichartige Nachpflanzungen zu ersetzen.“

Stadtverwaltung spricht von alten „Planungsfehlern“

Im Rahmen der Bauüberwachung ist jetzt jedoch festgestellt worden, dass auch das vermeintliche „Unland“ von den Eigentümern mit Gartenhütten und Spielgeräten versehen wurde, teils auch terrassiert wurde. Das ist verboten, strenggenommen. Die Eigentümer bitten jetzt darum, den Bebauungsplan in ihrem Sinn zu ändern und nachträglich eine gärtnerische Gestaltung zu erlauben. Dafür soll auf die Strauch-Vorschrift verzichtet werden. Den Ausgleich, weil es ja ein Eingriff in die Natur ist, wollen die Eigentümer selbst bezahlen.

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Die Stadtverwaltung will den Betroffenen entgegenkommen. Fachbereichsleiter Klaus Wahle sprach im Stadtrat von einem „Planungsfehler damals“ und nannte die Vorschrift „blauäugig“. Er sagte, er wisse von einem Fall, wo ein Eigentümer seit einem dreiviertel Jahr ein Spielhaus eingelagert habe, in dem die Kinder nicht spielen dürften: „Wer noch baut, kriegt Ärger“ – das wolle man jetzt ändern.

Für Wolfgang Schröter (Grüne) war das Kinder-Argument „zu moralisch“. Er kritisierte: „Die Eigentümer haben Fakten geschaffen.“ Das werfe die Frage auf: „Wie verbindlich beachtet die Stadt ihre Bebauungspläne?“ Und: „Uns irritiert dieses Verwaltungshandeln.“

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Verstöße gegen das Baurecht würden eigentlich Bußgelder nach sich ziehen, bestätigte Klaus Wahle. Er bestätigte, von Bebauungsplänen abzuweichen, sei riskant: „Diese Taktik ist gefährlich.“ Andererseits sei es schwierig, Festsetzungen rund um Bepflanzungen zu kontrollieren: Dann müsste die Stadt demnächst kontrollieren, ob auch jede Gartenhütte erlaubt sei. Im Fall von Olpe könne man als Einzelfalllösung auf die Anlieger eingehen, weil diese ja den Natur-Ausgleich finanzieren würden – und die Pflanz-Vorschrift seltsam sei. Wahle erkannte hier keinen Vorsatz: „Nicht jeder liest einen Bebauungsplan.“ Auch Dieter Berger (CDU) sagte: „Das war nicht mit böser Absicht.“ Wenn man vor Ort sei, dann sehe man: „Die Bürger haben es sich richtig schön gemacht.“ Er unterstützte die pragmatische Lösung. Der Stadtrat stimmte zu, die drei Grünen stimmten dagegen.