Meschede / Hochsauerlandkreis. Ein komplettes Jahr hat der mobile Superblitzer im Hochsauerlandkreis die Geschwindigkeit von Autofahrern gemessen. Das sind die Details dazu.
Jetzt ist klar, wo im Hochsauerlandkreis am schnellsten gefahren wird. Die Daten dazu liefert der mobile Superblitzer des HSK. Von ihm liegt jetzt erstmals ein komplettes Jahresergebnis vor. Auch zur Zukunft des Blitzer-Anhängers gibt es Neues.
Mietvertrag für Messanhänger verlängert
Der unauffällig wirkende und daher so erfolgreiche Blitzer-Anhänger wird weiter seine Dienste an den Straßenrändern im gesamten Hochsauerlandkreis versehen. Die zuständige Kreisverwaltung in Meschede hat den Mietvertrag für den Blitzer um zwei Jahre verlängert - zunächst bis zum 8. September 2024. Überlegungen, womöglich einen zweiten dieser semi-stationären Anhänger anzuschaffen, sind dagegen vom Tisch, so Kreissprecher Martin Reuther. Ein Abbau oder ein Umbau der anderen stationären Messstellen im Kreis ist nicht geplant.
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Der Blitzer-Anhänger ist mobil und hat eine eigene unabhängige Stromversorgung, das ist seine Stärke: Er kann daher tagelang an jedem Einsatzort aufgestellt werden - und arbeitet eben auch nachts.
Der Hochsauerlandkreis hat diesen gepanzerten Messanhänger angeschafft, den der Hersteller Vitronic als „Enforcement Trailer“ anbietet („Enforcement“ steht im Englischen für Vollstreckung oder Durchsetzung), weil sich aus den vielen Ortschaften im Kreisgebiet die Anfragen und Bitten häuften, doch häufiger die Geschwindigkeit zu messen - eben weil dort so sehr gerast werde: „Viele Menschen wollen inzwischen, dass bei ihnen Blitzer aufgestellt werden. Da hat ein Umdenken stattgefunden“, sagt Martin Reuther.
Über 19.000 Verwarngelder und über 4000 Bußgelder
Mit dem Bau weiterer stationärer Messstellen wäre der Kreis aber finanziell völlig überfordert. Außerdem gibt es ja einen Gewöhnungseffekt: Zwar wird dann an der Messstelle abgebremst und ordnungsgemäß gefahren, dann aber wieder Gas gegeben. Der Messanhänger dagegen muss nur versetzt werden.
Der mobile Blitzer war 2022 an insgesamt 336 Tagen im Einsatz: Am häufigsten in Sundern an 74 Tagen, an 66 Tagen rund um Winterberg, an 63 Tagen im Mescheder Stadtgebiet, am seltensten mit sieben Tagen rund um Olsberg.
An den 336 Tagen sind demnach exakt 1.651.414 Millionen Fahrzeuge an ihm vorbei gefahren. Insgesamt 23.498 Autofahrer wurden dabei geblitzt - davon wiederum müssen 19.363 „nur“ Verwarngelder bezahlen, aber auf 4135 kommen höhere Strafen durch Bußgelder zu, womöglich auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Unrühmlicher Spitzenreiter: Die Straßen rund um Meschede
Mit weitem Abstand vorne liegt das Stadtgebiet von Meschede: An den 63 Tagen wurden hier 5755 Autofahrer insgesamt erwischt - Meschede ist dabei auch unrühmlicher Spitzenreiter bei der Verwarngeldern (4658) und hält Platz zwei bei den Bußgeldern (1097).
4925 Autofahrer, das ist der zweite Rang, sind rund um Sundern geblitzt worden (3729 Verwarngelder, mit 1196 die meisten Bußgelder). Platz 3: Winterberg (3372 Geblitzte, davon 2861 Verwarn- und 511 Bußgelder). 4: Schmallenberg mit 2873 Verwarn- und 338 Bußgeldern. 5: Eslohe mit 2385 Verwarn- und 542 Bußgeldern. 6: Arnsberg mit 1904 Verwarn- und 259 Bußgeldern. 7: Brilon mit 878 Verwarn- und 149 Bußgeldern. 8: Olsberg mit 75 Verwarn- und 43 Bußgeldern. Wie viel Geld sich dahinter insgesamt verbirgt, kann der Kreis nicht beziffern, denn zu groß ist - je nach Verstoß - die Spanne der zu zahlenden Strafen.
Kreis: Keine „Abzocke“, Blockieren ist Straftat
Der Messanhänger hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt: In Wenholthausen war an Weihnachten ein Weihnachtsbaum davor gestellt worden, um Aufnahmen unmöglich zu machen.
In sozialen Medien war daraufhin dem HSK von manchen ohnehin eine vermeintliche Mentalität der „Abzocke“ durch das Aufstellen des Blitzers unterstellt worden - ein Vorwurf, den der Kreis zurückweist: „Es muss sich doch nur jeder an die Geschwindigkeit halten, die vor Ort gilt“, sagt Martin Reuther.
Verharmlost worden war auch von manchen das Blockieren des Blitzers. Der Kreis stellt aber klar, dass es sich dabei um eine Straftat handele: Die so genannte„Störung öffentlicher Betriebe“ - dazu zählen eben auch Anlagen wie der Blitzer, die dem „öffentlichen Verkehr“ dienen. Auch der Versuch ist strafbar. Reuther vergleicht es damit, wenn man bewusst Ampeln außer Betrieb setzen würde.