Wenholthausen. Bei Eslohe wird die mobile Radarfalle des Hochsauerlandkreises auf ungewöhnliche Weise blockiert. Das ist strafbar, warnt der HSK in Meschede.

Mit diesem Weihnachtsbaum draußen in Wenholthausen hat sich jemand sehr viel Mühe gegeben - aber im Kreishaus in Meschede kann darüber niemand lachen.

Seit Weihnachten steht der mobile Superblitzer des Hochsauerlandkreises an der Südstraße in Wenholthausen: Der Blitzer-Anhänger steht immer für mehrere Tage an einem Ort. Am zweiten Weihnachtstag hat jemand einen Weihnachtsbaum davor aufgestellt, samt Weihnachtsbaumständer und einem Plakat mit der handschriftlichen Aufforderung, ihn doch zu schmücken - was in der Zwischenzeit auch erfolgt ist. Ist das die Rache eines Geblitzten oder einfach nur ein Scherz?

Technik im Blitzer denkt mit

„Es ist lustig gemeint, aber es ist eine Straftat“, sagt Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises. Etwas Ähnliches sei in den letzten Wochen bereits in Silbach festgestellt worden: Dort war eine große Mülltonne vor die Radarfalle gerollt worden. Lange hält solch ein vermeintlicher Scherz übrigens nicht vor: Die Technik im Blitzer denkt mit und gibt eine Fehlermeldung heraus, die an die Mitarbeiter der zuständigen Geschwindigkeitsüberwachung beim HSK geschickt wird. Deshalb wurde auch in Wenholthausen der Baum schnell beiseite gestellt, damit die Objektive wieder freie Sicht haben.

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Mit dem Blockieren des Blitzers allerdings macht man sich strafbar. Kreissprecher Reuther verweist auf das Strafgesetzbuch, dort gibt es einen wenig beachteten Paragrafen 316b zur so genannten „Störung öffentlicher Betriebe“ - demnach ist es strafbar, wenn man den Betrieb von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung dienen, verhindert oder stört.

Strafbar: Störung von Anlagen für öffentlichen Verkehr

Ausdrücklich genannt werden dabei auch Anlagen, die dem „öffentlichen Verkehr“ dienen - wie eben in diesem Fall der Blitzer. Auch der Versuch ist strafbar.

Der Enforcement Trailer des HSK hier beim früheren Einsatz auf der B7 bei Brilon.
Der Enforcement Trailer des HSK hier beim früheren Einsatz auf der B7 bei Brilon. © Jürgen Hendrichs

Wer erwischt wird, muss mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe rechnen. Hinzu käme: Der HSK könnte den Verursacher in Regress nehmen - also hochrechnen, wie lange der Blitzer mutwillig außer Betrieb war und wie viel Knöllchen dadurch möglicherweise entgingen.

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Offiziell nennt Hersteller Vitronic den Messanhänger „Enforcement Trailer“. Der HSK hat ihn eigens angeschafft, weil sich in vielen Orten im Hochsauerlandkreis die Klagen über zu hohe Geschwindigkeiten gehäuft hatten - und der Ruf nach stationären Blitzern lauter wurde. „Es ist finanziell aber gar nicht zu leisten, überall Blitzer aufzubauen“, sagt Martin Reuther.

Der Blitzer-Anhänger ist da ein geeigneter Kompromiss. Da er immer über einen längeren Zeitraum aufgestellt wird, können so auch gleichzeitig Daten dazu gesammelt werden, ob an den Messpunkten tatsächlich häufig gerast wird - oder ob das möglicherweise nur ein subjektiver Eindruck von den Anwohnern dort ist.