Nuttlar. Eine Frau sieht an der Talbrücke der A46 bei Nuttlar einen Mann in die Tiefe springen - die Ermittlungen führen in eine besondere Szene.
Was für eine Schrecksekunde für eine Frau in Nuttlar: Sie sieht hinauf zur Talbrücke Nuttlar - und dort am Geländer einen Menschen stehen. Der stürzt sich dann hinunter in die Tiefe. Ist sie Augenzeugin einer Selbsttötung?
Frau nimmt die Verfolgung auf
Glücklicherweise nicht. Stattdessen öffnet sich ein Fallschirm – die Frau ist Zeugin eines so genannten Basejumpers geworden, der von der A 46 gesprungen ist. Die ganze Aktion ist natürlich illegal – niemand darf mit Fallschirmen von vielbefahrenen Autobahnen springen. Die Polizei in Meschede bestätigt den Vorfall, der sich bereits am vergangenen Donnerstag um 19.20 Uhr ereignete. Die Frau beobachtet, wie der Base-Jumper auf einer Wiese unterhalb der Talbrücke landet. Er packt seine Sachen zusammen und rennt danach in Richtung des Ortskerns von Nuttlar.
Basejumper aus Oer-Erkenschwick erwischt
Die Frau nimmt die Verfolgung auf und alarmiert die Polizei in Meschede. Sie gibt immer wieder den Standort durch, verliert den Mann aber zwischenzeitlich aus den Augen. Die Polizisten entdecken allerdings in Nuttlar einen Pkw mit Kennzeichen aus Recklinghausen – das ist potenziell verdächtig. Dort kommt dann auch der Basejumper an, mitsamt Fallschirm. Die Polizei stellt den Fallschirm und das Handy des Mannes sicher. Bei dem Basejumper handelt es sich um einen 29 Jahre alten Mann aus Oer-Erkenschwick.
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Was den Mann angetrieben hat, dürfte Nervenkitzel gewesen sein – ein Sprung von der mit 115 Metern höchsten Brücke in NRW.
Fallschirm bleibt als Beweisstück bei der Polizei
Offizielle Punkte, an denen Basejumps erlaubt sind, gibt es kaum – deshalb werden illegale Sprünge unternommen. In der Szene heißen sie „Bandit Jumps“. Wie der Mann in diesem Fall auf die Brücke gelangte, ist nicht bekannt: Ob er mitsamt Ausrüstung den Berg zunächst hinaufkletterte, dann die Autobahn entlang lief und den Schutzzaun überwand - oder ob ihn möglicherweise noch unbekannte Mittäter direkt auf der A 46 aussteigen ließen. Der Fallschirm bleibt erst einmal als Beweisstück bei der Polizei – später müsste gerichtlich geklärt werden, ob er dem Mann auf Dauer entzogen wird, um damit nicht wieder zu springen.
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Bei der Polizei in Meschede, sagt Sprecher Volker Stracke, wird jetzt wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz ermittelt. Denn Base Jumps sind eine Unterart des Fallschirmsports - was genehmigungspflichtig ist. Weil die Objekte, von denen Basejumper in die Tiefe springen, nie auf Flugplätzen liegen, müssten ihre Sprünge generell als Außenlandungen genehmigt werden. Dafür müssten dann der Landesbetrieb Straßen.NRW als Eigentümer der Brücke und der Eigentümer des Landesgebietes zugestimmt haben – „um Gottes Willen“, sagt Oscar Santos, Sprecher des Landesbetriebes in Meschede: Natürlich gebe es keine solche Genehmigung.
2020 wurden drei Männer aus Menden gestellt
Santos erinnert daran, dass schon in der Bauphase der Brücke Basejumper von der Bauleitung entdeckt wurden, die von der Brücke sprangen.
Erwischt wurden sie nicht. Anders ein Fall aus dem Juni 2020: Um 21.30 Uhr waren damals zwei Männer gesehen worden, die mit Fallschirmen sprangen. Auch sie waren auf der Wiese unterhalb der Talbrücke gelandet. Die beiden und ihr Fahrer wurden wenig später von der Polizei zwischen Heinrichsthal und Wehrstapel gestellt: Drei Männer im Alter von 25, 27 und 30 Jahren aus dem Raum Menden. Im Fahrzeug entdeckten die Beamten außer den beiden Fallschirmen auch zwei Helmkameras.