Meschede. Die Warnungen kursieren via WhatsApp und auch über Mund-zu-Mund-Propaganda: Männer sprechen in Meschede Kinder aus Van an. Stimmt das?

Für Eltern liegen diesen Warnungen reinste Horrorszenarien zugrunde: In Meschede fährt ein Mann in einem schwarzen Van rum. Er soll im Bereich des Schulzentrums Schederwegs Jungen ansprechen, sie mit Geld locken und einen arabischen Akzent haben. Bereits Ende Mai kursierten Whatsapp-Nachrichten in Textform und als Sprachnachricht, in denen ein weißer Lieferwagen oder Lieferwagen beschrieben wird, der durch Meschede und seine Dörfer fährt. In ihm sollen mehrere Männer sitzen, die versuchen, Kinder in ihr Fahrzeug zu ziehen. In beiden Fällen soll bereits Anzeige erstattet worden sein.

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Diese Warnungen kursieren via WhatsApp in Meschede und Umgebung. Eltern versetzen solche Nachrichten in Alarmbereitschaft.
Diese Warnungen kursieren via WhatsApp in Meschede und Umgebung. Eltern versetzen solche Nachrichten in Alarmbereitschaft. © Unbekannt | Trudewind

Der Faktencheck: Die Polizei weiß auf Anfrage der Redaktion nichts von solchen Fällen. „Nach unseren Recherchen lässt sich kein Einsatz und auch keine Anzeige finden, die zu den beschrieben Fällen passt“, erklärt Laura Burmann, Sprecherin der Polizei im Hochsauerlandkreis. Allerdings würden Meldungen, dass etwa verdächtig erscheinende Personen Kinder angesprochen haben sollen, regelmäßig kursieren – vor allem in den sozialen Medien.

Phänomen über Social Media

„Eltern, die in Sorge sind, sind für solche Nachrichten sehr empfänglich und teilen und verbreiten diese, damit auch andere davon erfahren“, erklärt Burmann das Phänomen. „Es ist jedoch wichtig, dass sich die Eltern unmittelbar an die Polizei wenden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind von einem Fremden auf verdächtige Art und Weise angesprochen wurde.“

Sorgen der Eltern verständlich

Die Polizei könne die Sorgen der Eltern sehr gut nachvollziehen und gehe jedem Hinweis nach. „Aus langjährigen Erfahrungen wissen die Beamten aber auch, dass glücklicherweise in den allermeisten Fällen dem geäußerten Verdacht ein harmloser Sachverhalt zugrunde liegt“, sagt Laura Burmann.

Transporter, Bullis oder Vans spielen in Warnungen häufiger eine Rolle. Dieses Foto dient nur als Beispiel.
Transporter, Bullis oder Vans spielen in Warnungen häufiger eine Rolle. Dieses Foto dient nur als Beispiel. © Unbekannt | dpa

Allerdings: Wenn keine konkreten Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten oder auf eine konkrete Gefährdung für Kinder vorlägen, sei das Verbreiten der Nachrichten dieser Art jedoch eher kontraproduktiv, „denn es schürt Ängste und Unsicherheiten - auch bei den Kindern“, heißt es seitens der Polizei.

Über Regeln sprechen

Laut Polizei sei die Prävention das Wichtigste: Eltern sollten mit ihren Kindern immer wieder über die wichtigsten Verhaltensregeln sprechen, an die sie sich halten sollen, wenn sie alleine unterwegs sind - auch beispielsweise auf dem Schulweg.

Diese Tipps gibt es seitens der Polizei an die Kinder:

  • Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen!
  • Benutze immer den gleichen Weg! Denn hier kennst du dich aus.
  • Sage laut und deutlich, wenn du etwas nicht willst. Auch Erwachsenen darfst du sagen „Lass mich in Ruhe!“
  • Tritt auf keinen Fall zu nahe an ein Auto heran. Sag dem Fahrer: „Ich darf nicht mit Fremden sprechen, fragen Sie bitte einen Erwachsenen!“.
  • Wenn du dich bedroht fühlst, darfst du laut schreien und zu anderen Personen laufen, um Hilfe zu holen.
  • Weglaufen ist nicht feige.
  • Im Notfall darfst du immer den Notruf 110 wählen!
  • Wenn dir etwas ganz komisch vorkommt auf dem Schulweg, dann erzähle es deinen Eltern oder deinem Lehrer/deiner Lehrerin - am besten sofort!

Tipps für Eltern:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind klare Verhaltensregeln ab und haben Sie ein offenes Ohr für Unsicherheiten oder Ängste. Machen Sie ihm klar: Es darf „Nein!“ sagen, wenn ein fremder Erwachsener ihm zu nahe kommt.
  • Machen Sie mit Ihrem Kind aus, welchen Schulweg es nimmt. Vielleicht zeigen Sie ihm Geschäfte, in die es im Notfall laufen kann.
  • Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme.