Meschede/Arnsberg. Der Prozess um den Toten im Maisfeld bei Meschede muss neu aufgerollt werden. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Arnsberg aufgehoben.

Der Fall des 2019 in Voßwinkel im Stadtgebiet Meschede erschlagenen Bauarbeiters aus der Ukraine muss neu aufgerollt werden. Wie der Bundesgerichtshof am Montag bekanntgab, ist das Totschlagsurteil gegen den Angeklagten aufgehoben worden. Der Fall wurde zur neuen Verhandlung an das Landgericht Hagen verwiesen.

Siebeneinhalb Jahre Haft

Im März 2021 hatte das Landgericht Arnsberg den inzwischen 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der Arbeiter war schuldig gesprochen worden, einen 45-Jährigen nach einem Saufgelage in einer Arbeiterunterkunft bei Meschede mit einem Holzstiel erschlagen zu haben. Der Mann war später in einem Maisfeld bei Schüren entdeckt worden.

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In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht war ein weiterer Arbeiter (40) aus der Unterkunft aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Er hatte den jüngeren Kollegen belastet. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich beide Männer wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt. Der Jüngere war aber zwischenzeitlich nach Polen zurückgekehrt und später ausgeliefert worden.

Wo ist das Motiv?

Die Beweiserwägungen im Urteil gegen den 30-Jährigen seien in mehrfacher Hinsicht unvollständig, bemängelte nun der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss. So sei die Glaubwürdigkeit der belastenden Aussage des inzwischen freigesprochenen Zeugens neu zu bewerten. Es fehle dem Angeklagten zudem ein Motiv, da nichts über zwischenmenschliche Probleme zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer bekannt war. Außerdem müsse die Rolle eines weiteren Mannes beleuchtet werden, der an der Tat beteiligt gewesen sein soll.