Meschede. Neue Entwicklungen im Fall der nach dem „Corona-Spaziergang“ in Meschede geschlossenen Pizzeria. Die Frage der Zuverlässigkeit ist weiter offen.

Nach der Schließung ihres Restaurants in Meschede hat die Betreiberfamilie De Luca bei der Stadt Meschede um einen Gesprächstermin gebeten. Thema dabei soll sein, wie es mit dem Restaurant weitergehen könnte. Bürgermeister Christoph Weber bestätigt, dass es ein Gespräch geben werde. Diplomatisch sagt er: „Hier kriegt jeder einen Termin.“

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Wie berichtet, ist nach den Vorfällen nach dem „Corona-Spaziergang“ vor Weihnachten auch die Konzession für den Gaststättenbetrieb durch Frank De Luca erloschen. Denkbar und grundsätzlich nicht ausgeschlossen wäre jetzt, dass sich ein anderes Familienmitglied um eine neue Konzession bemühen könnte. „Dazu würde es dann bei uns eine Abwägung geben“, sagt Bürgermeister Weber.

Dabei werde dann neutral geprüft, wie es um die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin stehe bei der Führung des Lokals: „Wir prüfen so wie immer. Es gibt dabei nur ein Maß. Diese Zuverlässigkeit muss man uns glaubhaft machen.“ Gerade die fehlende Zuverlässigkeit war die Begründung für die Schließung des Betriebes vor 14 Tagen gewesen, weil die für die Gastronomie geltenden Corona-Maßnahmen nicht eingehalten wurden.

Verwunderung beim Bürgermeister nach Äußerungen

„Persönlich verwundert“ zeigt sich Weber allerdings über Äußerungen der Tochter nach der Schließung. Sie hatte zum Beispiel auf Instagram geschrieben: „Ich lasse nicht das kaputt machen, was meine Eltern sich so hart erarbeitet haben, nur wegen Leuten, die eine andere Denkweise über die Pandemie haben, die den Medien folgen oder die sich der Gesellschaft einfach anpassen.“

Dieses Schild zum Beispiel hing im März 2021 in dem Restaurant in Meschede.  
Dieses Schild zum Beispiel hing im März 2021 in dem Restaurant in Meschede.   © Unbekannt | Jürgen Kortmann

Und Weber versteht auch nicht, warum die Familie nach der Schließung weitere Plakate an ihrem Geschäft angebracht hatte. Sie zeigen noch einmal ihre ganz eigene Sicht auf Corona. Darauf war behauptet worden, wenn das Coronavirus so gefährlich wäre, „müssten wir längst alle tot sein“. Außerdem sei man „besser informiert“, weil die „Mainstream-Medien“ nämlich von Bill Gates finanziert würden, „und das weltweit“.

Die so genannte „Betriebsschließungsverfügung“ oder Ordnungsverfügung durch die Stadt Meschede ist durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bestätigt worden. Darum konnte die Schließung noch abends im Beisein der Teilnehmer des „Corona-Spazierganges“ direkt umgesetzt werden. Die Fraktionen im Mescheder Stadtrat haben sich gerade einmütig hinter das Vorgehen der Stadtverwaltung gestellt. Die Verfügung war bereits im November erfolgt, dagegen hatten De Lucas aber Rechtsmittel eingelegt, deshalb verzögerte sich die Schließung – das eigentliche Klageverfahren läuft auch noch.

Ungewöhnlich: Sofortige Schließung mit sofortiger Wirkung

Vorsitzende Richterin Silke Camen, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes, macht deutlich, wie ungewöhnlich die Eilentscheidung mit sofortiger Schließung bei sofortiger Wirkung dann war: „Das kann man wirklich nur in Konstellationen machen, wenn bei einem laufenden Klageverfahren nicht hinnehmbar ist, dass die Vorgaben der behördlichen Verfügung weiterhin missachtet werden.“

Im Klartext: Wäre das Restaurant weiter offengeblieben, dann wäre wohl weiter gegen Corona-Maßnahmen verstoßen worden – „da schien einiges darauf hinzudeuten im bisherigen Verhalten“. In der Ordnungsverfügung der Stadt wird gerade auf Corona-skeptische Äußerungen und ausgehängte Schilder im Betrieb Bezug genommen, außerdem zum Beispiel auf Beschwerden von Gästen, wonach fortwährend ohne Maske oder mit Maske unter dem Mund bedient worden sei.

So geht es rechtlich weiter: Gegen die Schließungs-Eilentscheidung des Arnsberger Gerichtes wäre jetzt wieder eine Beschwerde und Überprüfung durch De Lucas beim Oberverwaltungsgericht möglich. Bislang ist das aber noch nicht erfolgt. Deshalb liegt das Hauptsacheverfahren auch erst einmal auf Eis, um abzuwarten, was jetzt passiert. Denkbar wäre, dass De Lucas die Klage auch zurückziehen, weil die Begründung bei der Eilentscheidung so deutlich war, dass ein juristischer Erfolg gegen die Stadt Meschede wenig wahrscheinlich ist.

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Richterin Silke Camen sagt: „Man erwartet natürlich von einem Gastwirt, dass er sich an die Vorschriften hält“ – und dazu gehören eben auch die coronabedingten Vorgaben. Die Frage der Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit eines Betreibers komme durchaus auch im anderen Zusammenhang bei Gaststätten oder im Gewerberecht vor: „Das liegt auch vor, wenn zum Beispiel Steuern oder Sozialversicherungsabgaben nicht bezahlt werden. Wer zum Beispiel jahrelang seine Steuern nicht bezahlt, ist auch nicht zuverlässig.“