Meschede. Nach einer Zwangsschließung wegen Corona-Verstößen hat sich die Stadt zur Konzession des Lokals in Meschede geäußert. So ist ihre Haltung.

Zu der Schließung des Restaurants De Luca nach dem „Corona-Spaziergang“ hat auch die Stadt Meschede auf Anfrage dieser Zeitung Stellung genommen – aus Datenschutzgründen spricht sie abstrakt von „einem gastronomischen Betrieb im Stadtgebiet Meschede“. Jetzt wird bekannt: Für das Restaurant bedeutet die Schließung das Aus. Die Konzession des Betreibers ist auf Dauer erloschen.

Spaziergang gegen die Corona-Maßnahmen durch Meschede. Am Ende zog ein Teil in das Lokal, das daraufhin geschlossen wurde.
Spaziergang gegen die Corona-Maßnahmen durch Meschede. Am Ende zog ein Teil in das Lokal, das daraufhin geschlossen wurde. © Unbekannt | Jürgen Kortmann

Wie berichtet, hatten sich am Mittwochabend nach dem „Corona-Spaziergang“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen viele der Teilnehmer an dem Restaurant aufwärmen wollen, unter anderem mit Glühwein. Dabei kam es zu neuen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung.

Die Vorfälle am Mittwochabend waren quasi nur der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte: Das Restaurant wäre so oder so geschlossen worden. Die bereits geplante Schließung wurde wegen des „Corona-Spazierganges“ nur vorgezogen – die Stadt spricht von „akutem Handlungsbedarf“, wodurch die Gaststätte jetzt geschlossen wurde.

Demnach hatte die Stadt Meschede bereits Anfang November eine Schließungsverfügung gegen diesen Betrieb verfügt. Gehen die sofortige Vollziehung sei vom Betreiber der Rechtsweg beschritten. Per Eilentscheidung hatte jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg die sofortige Vollziehbarkeit bestätigt – dies überschnitt sich zeitlich zufällig ausgerechnet genau mit den Ereignissen am Mittwochabend.

Überprüfungen und Beschwerden

Hintergrund für die Schließung sind demnach häufige Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung gewesen. Die Stadtverwaltung schreibt dazu: „Im konkreten Fall hat es durch mehrfache unangekündigte Überprüfungen sowie zahlreiche schriftliche und mündliche Beschwerden aus der Bevölkerung, die dokumentiert worden sind, eine Vielzahl von Hinweisen gegeben, dass in der betreffenden Gastronomie dauerhaft rechtliche Vorgaben des Landes NRW verletzt werden und auf diese Weise eine Gesundheitsgefahr für Besucherinnen und Besucher der betreffenden Einrichtung entsteht.“

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Auch ein persönliches Gespräch der Ordnungsbehörde der Stadt Meschede mit dem Inhaber der Gastronomie sowie mehrere schriftliche Hinweise hätten „bedauerlicherweise“ nicht für Abhilfe gesorgt. Die Stadt verweist darauf, dass nach dem geltenden Gastronomierecht NRW die Gastronomen ihre persönliche und fachliche Zuverlässigkeit zu belegen hätten: „Diese zeigt sich auch in der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die für das Gaststättengewerbe gelten.“ Die Stadt Meschede bedauert, schreibt sie, „dass hier keine andere Lösung gefunden werden konnte“.

Konzession erloschen

Die Schließung ist daher nicht etwa nur zeitlich befristet. Auf die Frage, wie lange das Restaurant jetzt geschlossen bleibe, antwortet die Stadtverwaltung: „Das Restaurant darf durch den bisherigen Konzessionär nicht mehr betrieben werden.“ Die erteilte Konzession zum Restaurantbetrieb ist erloschen.