Meschede. Die Polizei glaubt daran, dass sich ein „Corona-Spaziergang“ in Meschede wiederholt. Und: So sieht Bürgermeister Weber die Restaurant-Schließung.

Die Polizei stellt sich darauf ein, dass sich auch am Mittwoch in Meschede wieder Gegner der Corona-Maßnahmen zu einem „Spaziergang“ treffen werden. Offiziell angemeldet ist, Stand Montag, allerdings nichts. Im Bürgerbüro der Stadt Meschede sind inzwischen E-Mails eingegangen, in denen die Vorgehensweise bei der Schließung des Restaurants De Luca kritisiert werden - die Stadt habe damit angeblich den „Weihnachtsfrieden“ gestört.

Polizei: „Wir werten das als Versammlung“

Die Polizei wird den „Spaziergang“ wieder verfolgen: „Wir beobachten die Situation und werden situationsabhängig reagieren““, so ihr Sprecher Sebastian Held. Teilnehmer an dem „Corona-Spaziergang“ am vergangenen Mittwoch machten gegenüber der Polizei klar, dass sie ihr Treffen nicht als Versammlung bezeichnen – deshalb gebe es auch keinen Versammlungsleiter als Ansprechpartner.

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Die Polizei betont: „Wir werten das als Versammlung“, so Sebastian Held, auch wenn die Teilnehmer das bestreiten würden – die Treffen seien offensichtlich vorbereitet, sie dienten dazu, gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.

So zum Beispiel wird auf Facebook zum „Corona-Spaziergang“ in Meschede aufgerufen.
So zum Beispiel wird auf Facebook zum „Corona-Spaziergang“ in Meschede aufgerufen. © Jürgen Kortmann

Eigentlich, darauf hatte die Polizei auch am letzten Mittwoch hingewiesen, wird dann ein namentlich bekannter Teilnehmer als offizieller Ansprechpartner benötigt, dem zum Beispiel Auflagen gemacht werden könnten, woher der „Spaziergang“ verlaufen dürfte. Der Versammlungsleiter könnte an dem Abend auch zwangsweise von der Polizei als solcher ernannt werden. Die Polizei appelliert daran, unabhängig vom Thema, diese Veranstaltungen anzumelden: „Wir stehen als Kooperationspartner zur Verfügung.“

Nach dem „Spaziergang“ hatten sich viele der insgesamt rund 120 Teilnehmer noch am Restaurant De Luca getroffen. Dort waren dann Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung festgestellt worden. Das Ordnungsamt hatte, mit Amtshilfe durch die Polizei, noch in Gegenwart der Teilnehmer den Betrieb untersagt und das Restaurant versiegelt.

Im Gespräch sagt Bürgermeister Christoph Weber, die Schließung wäre ohnehin am Donnerstag erfolgt - sie sei eigentlich bewusst auf den Tag gelegt worden, um sie gerade nicht in Zusammenhang mit dem „Corona-Spaziergang“ zu bringen. „Das ist dann aber eskaliert“, so Weber. Der Bürgermeister sieht die Schließung als gerechtfertigt an, es gebe schließlich klare Vorgaben, woran sich Gastronomen zu halten hätten. Dort aber sei in der Vergangenheit gegen bestehendes Recht verstoßen worden: „Wir setzen nur Landesrecht um. Es gibt kein Mescheder Recht.“ Es habe in der Vergangenheit aus dem gesamten Kreisgebiet Beschwerden über Verstöße in dem Restaurant gegeben. Die Betreiber seien auch, erfolglos, darauf hingewiesen worden.

Auch in den öffentlichen Bewertungen des Restaurants auf Google wurde die Auslegung von Corona-Regeln thematisiert – eben auch wohlwollend durch Gegner der Corona-Maßnahmen. Ein Gast schrieb zum Beispiel, „Wir alle haben den Abend sehr genossen und waren hier, WEIL man hier nicht nach Attest, Test oder Impfpass gefragt wird.“ Oder: „Lecker essen ohne Corona-Diktat.“

„Ich gehe davon aus, dass das in die Akten kommt“

Auch im Rathaus wird jetzt aufmerksam verfolgt, was – auch von den Betreibern – in den sozialen Netzwerken behauptet wird: „Ich gehe davon aus, dass das in die Akten kommt“, so der Bürgermeister. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Eilentscheidung die Schließung ermöglicht. Die grundsätzliche Entscheidung in dem Hauptverfahren steht noch aus.

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Reaktionen zu der Schließung hat der Bürgermeister persönlich nicht erhalten. Dafür sind an die Mailadresse des Bürgerbüros im Rathaus (und in Kopie an unsere Zeitung) Protest-E-Mails geschickt worden. Darin wird zum Beispiel, mit Klarnamen der Verfasserin, gefragt: „Mich würde daher persönlich interessieren, ob Sie sich nicht schämen, eine derartige Zwangsmaßnahme zwei Tage vor dem heiligen Abend durchzusetzen, nachdem das Verfahren bereits monatelang bekannt ist?!“