Schmallenberg. Mutmaßlich gefälschte Rezepte, anzügliche SMS und eine neue Zeugin – So lief der zweite Verhandlungstag am Mescheder Schöffengericht ab.
Am zweiten Verhandlungstag im Mescheder Schöffengericht hat die Angeklagte aus Bad Fredeburg eine Klarsichtfolie mit vielen Dokumenten unterm Arm. Der Prozess um die mutmaßliche Fälschung von Rezepten geht in die nächste Runde. Hintergrund des Verfahrens: Der angeklagten Frau wird vorgeworfen, von 2017 bis 2020 insgesamt 112 Rezepte gefälscht zu haben. Mit dieser Masche soll sie sich um rund 100.000 Euro bereichert haben. Bereits am ersten Verhandlungstag Ende Juli hatte sie die Vorwürfe abgestritten. Stattdessen sagte sie vor Gericht, dass der sie behandelnde Arzt, dessen Unterschrift sie gefälscht haben soll, sie sexuell belästigt habe. Das habe sie nicht gewollt, weshalb der Arzt daraufhin angegeben habe, die Rezepte seien gefälscht.
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Am nun zweiten Verhandlungstag soll die Angeklagte deshalb Textnachrichten mitbringen, die die sexuelle Belästigung beweisen können. Außerdem ist eine weitere Zeugin geladen: Eine Arzthelferin aus der Praxis des Schmallenberger Arztes, von dem die Rezepte stammen sollen.
SMS liegen nicht ausgedruckt vor
„Haben Sie die SMS-Nachrichten, wie vereinbart, in ausgedruckter Form mit dabei?“, fragt Richter Dr. Sebastian Siepe die Angeklagte zu Beginn. Ihr Verteidiger erklärt, dass es technische Probleme gegeben habe und deshalb die Nachrichten nicht vorliegen würden. „Sie hatten eine Woche Zeit dafür, das ist sehr ärgerlich“, so der Richter. Die Angeklagte holt ihr Handy heraus und erläutert, dass sie Fotos von den Nachrichten gemacht habe. Darin wird deutlich, dass der Angeklagten von einer unbekannten Handynummer anzügliche Nachrichten mit eindeutigen sexuellen Angeboten geschickt wurden.
„Leider kann man gar nicht nachvollziehen, von wem die Nachrichten kommen“, meint der Staatsanwalt. Auf den Aufnahmen ist lediglich eine Handynummer zu erkennen, die aber keinem Namen zugeordnet ist. Daraufhin beteuert die Angeklagte, dass das die Nummer des behandelnden Arztes sei. Doch Richter Siepe hält es in diesem Moment für nicht zielführend, sich weiter mit den Textnachrichten zu beschäftigen.
Medikamenten-Akte und Rezepte stimmen nicht überein
Dann wird eine Zeugin aufgerufen: Eine Arzthelferin, aus der Praxis des Schmallenberger Arztes. „Ich kann mich an die Angeklagte erinnern. Ich weiß aber, dass wir bei uns nicht so viele Posten auf die Rezepte schreiben. Wir verwenden auch die normalen rosa-farbenen Rezeptbögen und nicht solche, wie sie hier gezeigt werden“, sagt die Arzthelferin vor Gericht. Richter Siepe fragt, ob die Arzthelferin vom Arzt angehalten wurde, zu schweigen. Das verneint sie während ihrer Zeugenaussage.
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Im weiteren Verlauf der Verhandlung wird noch in die Medikamenten-Akte der Angeklagten geschaut. In den Dokumenten sollen alle Arnzeien, die der Arzt jemals der Angeklagten verschrieben hat, aufgelistet sein. Der Staatsanwalt: „Wenn man die Daten der Rezepte aber mit denen in der Akte vergleicht, findet man kaum eine Übereinstimmung.“ Während die Rezepte mit der Akte verglichen werden, schüttelt die Angeklagte immer wieder den Kopf. Hier und da sagt sie, dass sie einige Medikamente, wie zum Beispiel einen Hustensaft, nie verschrieben bekommen habe. Irgendwann räumt sie ein: „Ich habe immer samstags in der Apotheke die Rezepte mit Bargeld bezahlt und dann die Rezepte zur Krankenkasse geschickt.“„Aber dann können wir doch nachvollziehen, ob Finanzmittel geflossen sind, das hätte uns doch hier schon weitergeholfen,“ so Richter Siepe im Anschluss.
Zur nächsten Verhandlung, am 19. August, soll die Angeklagte dann ihre Kontoauszüge vorlegen. Der Prozess wird fortgesetzt.