Schmallenberg. Aufgrund der Corona-Pandemie hilft die Stadt den Betrieben mit Außengastronomie auf städtischer Fläche. Wie genau die Kompromisslösung aussieht.

Lange hatte die BFS-Fraktion um den Antrag gekämpft: Erlass von Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe aufgrund der Corona-Krise. Im Kern ging es darum, dass die Gastronomiebetriebe, die städtische Flächen für ihre Außengastronomie nutzen - beispielsweise auf dem Schützenplatz - von der Pachtzahlung befreit werden.

Auch interessant

Bereits vor knapp einem Jahr, beim Start der Corona-Pandemie, hatte die BFS den Antrag erstmals gestellt. Damals wurde der Antrag abgelehnt. Jetzt, mit dem Zusatz, dass die Gebühren nicht vollständig entfallen, sondern nur dann erhoben werden, wenn die Außengastronomie auch wirklich öffnen darf, erhielt der Antrag ein einstimmiges positives Votum. Pacht wird also nur dann fällig, wenn auch geöffnet ist.

Zwei-Drittel-Lösung

Zu zahlen sind für den Gastronomen monatlich 5,95 Euro pro genutztem Quadratmeter städtischen Grunds. Grundsätzlich sind aber sowieso nur zwei Drittel zu entrichten, da ein Drittel pauschal aufgrund von wetterbedingter Nichtnutzung abgezogen wird. Bei 40 Quadratmetern Außengastronomie wären es normalerweise also 238 Euro, bei Hinzunahme der Zwei-Drittel-Regel noch 158,67 Euro.

Auch interessant

Abgelehnt wurde der Antrag bislang, weil so die Betriebe mit Außengastronomie auf städtischer Fläche gegenüber den Betrieben, die private Fläche nutzen, wirtschaftlich bevorteilt würden. Nun die Kompromisslösung, dass nur die Monate der tatsächlichen Öffnung verrechnet werden.

Betroffen sind davon sieben Betriebe im Stadtgebiet - vier im Stadtteil Schmallenberg, drei in Bad Fredeburg.