Meschede. Tödliche Unfälle in Freienohl und Velmede, ein prügelnder Gastwirt in Schmallenberg, neuer Amtsdirektor in Bestwig - die Woche vor 50 Jahren.

Über diese Themen berichteten wir vor 50 Jahren im Lokalteil in Meschede.

Nicht genügend Fahrpraxis

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der B 7 in Freienohl wird im September 1970 eine 44 Jahre alte Norwegerin getötet – eine Mutter von zehn Kindern. Jetzt wird der Unfallfahrer vom Erweiterten Schöffengericht in Arnsberg zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einem Bußgeld von 3000 Mark verurteilt. Sie sind auf dem Rückweg von Neheim-Hüsten nach Meschede gewesen, als der 27 Jahre alte Fahrer vor einer scharfen Kurve ins Schleudern gerät und vor einen Baum prallt. Kurz vor der Unglücksstelle warnt der 20 Jahre alte Sohn der Frau den Fahrer noch, er müsse langsamer fahren, weil eine unfallträchtige Kurve komme. Der Fahrer ist ein Grieche: Ein Sachverständiger urteilt, er habe nicht genügend Fahrpraxis besessen.

Sexualstraftäter in Bremke

Unter dem Vorwand, Stromzähler prüfen zu müssen, verschafft sich in Bremke ein Mann Zugang zu Häusern. In einem Fall begleitet ihn dabei eine Frau in einen Keller, wo der Mann versucht, sie zu vergewaltigen. Als sie sich weigert, sich auszuziehen, schlägt er auf sie ein und zieht ein Messer. Benommen schlägt die Frau in das Messer, der Täter lässt von ihr ab, sperrt sie in einen Ölbunker ein und flüchtet.

Auch bei Regen schwimmen

Am Sport- und Erholungszentrum in Fredeburg kann ein Sprungbecken mit Fünf-Meter-Plattform eingeweiht werden. Einmalig im Sauerland ist in diesem Schwimmbad: Auch während der Sommersaison bleibt das Hallenbad geöffnet, damit die Gäste wetterunabhängig auch bei Regen schwimmen können.

Viel Arbeit für DLRG

Der DLRG wachsen Finanzprobleme über den Kopf. Schmallenberger Rettungsschwimmer haben am Vorbecken des Hennesees bei Meschede eine Wachstation gebaut - aus eigenen Mitteln. Das Baumaterial wurde aus Schmallenberg mitgebracht. 1970 hatten sie am Vorbecken einen Schwimmer vor dem Ertrinken retten können. Jetzt sollen sie auch noch in der Badebucht eine zweite Rettungsstation aufbauen, die durch Rettungsschwimmer aus Eslohe besetzt wird.

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Barbetreiber schlägt Gast

Vom Schöffengericht Fredeburg wird der Inhaber einer Bar in Schmallenberg zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. Er hat einen Gast derbe mit den Worten begrüßt: „Bist du Stinktier wieder besoffen?“ Später schlägt er den 23 Jahre alten Textilarbeiter – und der fällt dabei so unglücklich vom Barhocker, dass er sich das Wadenbein bricht. Vor Gericht behauptet der Bar-Inhaber, der Mann sei schon vorher verletzt gewesen. Ein Arzt widerlegt das.

Bestwig: Neuer Amtsdirektor

In Bestwig wird Werner Vorderwülbecke einstimmig zum neuen Amtsdirektor gewählt. Der 37-Jährige absolvierte dort bereits seine Verwaltungslehre, seit 1959 ist er bei der Kreisverwaltung in Meschede tätig.

Drei Brände - ein Täter?

Ein Brandstifter geht in Huxel um. Zum dritten Mal wird dort Feuer gelegt. Betroffen ist immer der gleiche Besitzer: Eine Wagenremise von ihm brennt aus, das Abbrennen einer Scheune kann die Feuerwehr verhindern. Die Kriminalpolizei geht vom gleichen Täter in allen Fällen aus.

Unglück nach dem Kirchgang

1000 Mark Strafe muss ein Autofahrer zahlen: Er hat in Velmede eine 73 Jahre alte Fußgängerin angefahren. Die Frau stirbt an ihren Verletzungen. Das Unglück geschieht sonntags nach dem Kirchgang: Eine ganze Gruppe von Kirchgängern wartet am Fußgängerüberweg an der B 7. Nach Feststellung des Landgerichts Arnsberg ist die Frau am Fußgängerüberweg plötzlich auf die Fahrbahn gegangen. Ein Sachverständiger stellt fest, dass der 41 Jahre alte Autofahrer nur mit Tempo 40 gefahren sei und auch sofort gebremst habe, als die Frau den Überweg betreten hat. Der Autofahrer, so das Gericht, habe aber die wartenden Passanten gesehen und hätte sich darauf einstellen müssen, dass sie den Überweg benutzen würden. Das Gericht erkennt auch auf eine Mitschuld der Fußgänger.

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