Cobbenrode. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Cobbenrode müssen 8000 Tiere getötet werden. Und der Ausbruch hat weitere Folgen.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb in Cobbenrode müssen Veterinäre den gesamten Tierbestand des Hofes keulen. Wie das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises bestätigt hat, handelt es sich dabei um insgesamt 8000 Puten, die mit Gas getötet werden und danach in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden.

Die offizielle Bestätigung des Seuchenausbruchs stand zwar auch am Freitagvormittag noch aus, dabei handelt es sich laut Hochsauerlandkreis aber um eine reine Formalie. Der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest habe sich bestätigt, so Pressesprecher Martin Reuther.

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Gefahr für den Menschen besteht laut Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht. Es sei kein Fall bekannt, bei dem der Erreger auf den Menschen übertragen worden sei. Theoretisch sei eine Übertragung zwar denkbar, dafür sei aber ein längerer enger Kontakt zu einem der infizierten Tiere erforderlich.

Und auch von der Einrichtung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist der Großteil der Bevölkerung nicht beeinträchtigt. Die am Donnerstag eingerichtete Straßensperrung zwischen Cobbenrode und Bracht stehe zwar im Zusammenhang mit dem Ausbruch in dem Putenmastbetrieb, nicht aber mit der Einrichtung des Sperrbezirks. Gesperrt worden sei die Strecke bereits als Vorbereitung auf die Keulung am Freitag. Nach der Maßnahme werde die Strecke wieder freigegeben, wie Reuther betonte.

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Die Einrichtung des Sperrbezirks mit einem Radius von drei Kilometern hat allerdings Auswirkungen auf die Geflügelhalter in diesem Gebiet: „Geflügel und Geflügelprodukte dürfen diesen Bereich nicht verlassen“, erklärt Reuther. Betroffen seien davon 30 Geflügelhalter. Der Sperrbezirk habe mindestens 24 Tage Bestand. Innerhalb des Gebietes gelten für Halter weitere Auflagen.

Deutlich größer ist hingegen das so genannte Beobachtungsgebiet. Es hat einen Radius von zehn Kilometern. Hier gilt die Aufstallungspflicht. Soll heißen: Alle Tiere müssen in den Stall, um eine weitere Ausbreitung der hoch ansteckenden Geflügelpest zu verhindern. Unklar ist derweil noch, wie es zum Ausbruch in dem Putenmastbetrieb kommen konnte. Das zu ermitteln werde nun Aufgabe des Veterinäramtes sein, wie Reuther betont.

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Am Montag hatte der Halter nach Angaben des Hochsauerlandkreises die ersten toten Tiere im Stall bemerkt. Daraufhin sei der Hoftierarzt informiert worden und habe Proben entnommen. Über das Ergebnis sei der HSK umgehend informiert worden.

Bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, wird es laut Reuther vermutlich einige Wochen dauern. Die Anlage muss gereinigt und desinfiziert und danach noch einmal von den Experten des Veterinäramtes abgenommen werden.

  • Alle Geflügelhalter im Kreis sind aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle unverzüglich dem Veterinäramt melden.
  • Erreichbar ist das Veterinäramt unter 0291/94-1143, oder veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de. Auch der Fund von toten Wildvögeln sollte dort angezeigt werden.