Eslohe. Eslohe wird beim Thema Windkraft auf eine Berufung verzichten. Sie hätte keine Aussicht auf Erfolg. Was das bedeutet und was es nicht bedeutet!

Das Thema Windkraft gewinnt in der Gemeinde Eslohe wieder zunehmend an Dynamik. Jetzt hat die Gemeinde einen Antrag auf Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Arnsbergs zurückgezogen.

Wie bereits berichtet, war der Gemeinde Eslohe - ebenso wie der Stadt Meschede und vielen anderen Kommunen - vor dem Verwaltungsgericht ein winziger Formfehler aus der Vergangenheit zum Verhängnis geworden: In den Amtsblättern in Eslohe und Meschede waren seinerzeit die Flächennutzungspläne mit den Geltungsbereichen für Einhaus bzw. Obermarpe bekannt gemacht worden – nach einem grundsätzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster aber ist solch eine Begrenzung formal zu beschränkt gewesen, weil die Flächennutzungspläne ganze Stadt- und Gemeindegebiete beträfen.

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Entsprechend hatten die Windpark auf der Sange GmbH und die ABO Wind AG geklagt - und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Während Eslohes Bürgermeister Stephan Kersting damals noch gelassen reagierte und darauf verwies, dass es letztlich immer die Möglichkeit gebe, Rechtsmittel einzulegen, hat das Bundesverwaltungsgericht im Oktober mit einem Urteil zu besonderen Bekanntmachungsanforderungen neue Fakten geschaffen: Es hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, wenn in der Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplans nur ein Ausschnitt des Gemeindegebietes mit der Überschrift „Konzentrationszone“ abgebildet wird.

Einstimmiger Beschluss

Durch diese Entwicklung der Rechtssprechung werde ein Antrag auf Berufung der Gemeinde Eslohe keinen Erfolg habe. „Das sehe nicht nur die Gemeindeverwaltung so“, betonte Bürgermeister Stephan Kersting. Dieser Ansicht seien auch die Juristen, die die Gemeinde in der Sache hinzugezogen habe. Entsprechend einstimmig hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, den Antrag auf Berufung zurückzuziehen, nachdem Kersting zuvor von „Alternativlosigkeit“ gesprochen hatte. Es mache schlicht und ergreifend keinen Sinn, diese Anträge aufrecht zu erhalten. Mit der Rücknahme könne man wenigstens noch ein wenig Geld sparen, so Kersting.

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Martin Schubert, Mitglied der Esloher FDP-Fraktion und selbst Jurist, bestätigte Kerstings Aussage mit deutlichen Worten: „Eine Aufrechterhaltung der Anträge wäre wirklich Geldverschwendung.“ Eines wollte Schubert aber betont wissen: „Wir müssen klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir mit der Rücknahme des Berufungs-Antrags nicht sagen ‘Windkraft ist toll und wir wollen das unbedingt’.“ Es gehe schlichtweg darum, dass die Anträge keine Aussicht auf Erfolg haben und unter diesen Umständen eine Aufrechterhaltung absolut sinnlos wäre. Es gehe weder der Gemeinde noch dem Rat darum, mit diesem Schritt die Botschaft zu verbinden, dass man sich die Installation großer Windkraftanlagen in der Gemeinde wünsche.

Steht nun Tür und Tor offen?

Aber steht den Windkraft-Investoren mit der Rücknahme des Berufungs-Antrags nun wirklich Tür und Tor in der Gemeinde Eslohe offen? Diese Befürchtung hatte zuletzt Christina Baumhoff von der Bürgerinitative „Gegenwind Oedingen-Cobbenrode“ gegenüber unserer Zeitung formuliert. „Jein“, sagt Bürgermeister Stephan Kersting. Tatsächlich sei es nun so, dass der Flächennutzungsplan ungültig ist und Investoren dadurch aktuell frei planen könnten. „Dass Tür und Tor offen stehen, ist in diesem Zusammenhang aber sicherlich nicht die korrekte Formulierung.“

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Der Schritt könnte laut Kersting vor allem Auswirkungen auf die geplanten Vorhaben im Bereich „Goldener Strauch“ bei Nichtinghausen sowie „Auf der Sange“ zwischen Bremscheid und Niederlandenbeck haben. Denn dort liegen die Anträge auf die Errichtung von Windrädern bereits seit langer Zeit vor. Aber auch das bedeute nun nicht, dass es jetzt Schlag auf Schlag gehen werde, so Kersting. Auch hier gebe es vor der Errichtung zunächst viele Belange zu prüfen. Zumal immer noch eine Entscheidung zur 1000-Meter-Abstands-Regel ausstehe. Hier bleibe abzuwarten, wie sich dieses Landesgesetz auswirke, wenn es verabschiedet sei.

Info-Veranstaltung geplant

Für den Bereich Herrscheid liegen laut Kersting zwar die Anträge für die geplanten Windräder auf Lennestädter Gebiet vor. Allerdings gebe es noch keinen Antrag für den Bau der beiden Windräder, die Abo-Wind nach eigenen Angaben auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe errichten will. „Insofern hat die Rücknahme des Berufungs-Antrags hier zunächst wenig Auswirkungen“, so Kersting.

Um Unklarheiten zu beseitigen und die vielen offenen Fragen zum komplexen Thema Windkraft zu beantworten, soll einmal mehr Diplom-Ingenieur Michael Ahn vom Stadtplanungsbüro Wolters & Partner zu einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses eingeladen werden. Außerdem plant die Gemeinde eine öffentliche Info-Veranstaltung. Kersting verweist zwar darauf, dass auch die Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich seien. Weil dort aber für Bürger keine Möglichkeit bestehe, Fragen zu stellen, soll es - voraussichtlich im Juni - eine zusätzliche Veranstaltung geben, zu der auch Ahn erneut anreisen wird.

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