Schmallenberg. Im Mai treffen sich die Kontrahenten im Wisent-Streit erneut vor Gericht. Der Schmallenberger Jurist Dr. Dieter Schulz hofft, zum letzte Mal.

Am 27. Mai, so hofft Rechtsanwalt Dr. Dieter Schulz, „könnte der ganze Spuk zu Ende sein.“ Der Spuk, das ist für den Rechtsanwalt, der mehrere geschädigte Waldbauern vertritt, der Wisent-Streit. Am 27. Mai beschäftigt sich erneut das Oberlandesgericht Hamm damit.

Der aktuelle Stand

Noch immer laufen die Wisente frei herum und schälen alte Buchenbestände im Schmallenberger Stadtgebiet, unter anderem im FFH-Naturschutzgebiet „Natura 2000 Schanze“. Im vergangenen Frühjahr hatte die Umweltministerin Ursula Heinen-Esser einen Kompromissvorschlag in der Schmallenberger Stadthalle vorgestellt. Danach sollten die Wisente auf Latroper Gebiet eingegattert werden. Ein Vorschlag, der der Dorfgemeinschaft überhaupt nicht gefiel. Vorsitzender Ulrich Lutter beklagte zuletzt in einem Schreiben erneut, dass Absprachen nicht eingehalten worden seien. Die angekündigte Tierzahl sei einfach von 15 auf 25 erhöht worden, der Zaun solle jetzt unter Strom gestellt werden und Bullenkälber sollten - anders als ursprünglich zugesagt - dort eingegattert werden. Alles Dinge, die der Pressesprecher des Trägervereins Dr. Michael Emmrich dementierte. Diese Absprachen habe es so nicht gegeben.

Der Rechtsstreit

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Doch darum geht es im aktuellen Rechtsstreit nicht, wie Dieter Schulz erläutert. „Mein Mandant klagt, weil sein Eigentum gestört wird.“ Immerhin schälen die ausgewilderten Wisente seit acht Jahren seine Bäume. „Es gibt nur wenige Gründe, warum ein Bürger zur Duldung einer solchen Eigentumsstörung verpflichtet ist“, erläutert der Jurist: „Ein solcher Grund wäre es, wenn es sich um eine Maßnahme des Naturschutzes handelt.“ Doch das sei die Ansiedlung der Wisente nie gewesen. „Da wurde keine Maßnahme von einer Behörde angeordnet, sondern Grundlage war ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Kreisen und der fürstlichen Rentkammer über die Köpfe der betroffenen Waldbauern hinweg, ohne sie zu hören oder gar zu beteiligen.“ Durch einen solchen privatrechtlichen Vertrag könne aber nach deutschem Recht keine Belastung für einen Dritten angeordnet werden. Und das sehe der Bundesgerichtshof ähnlich, erklärt Schulz.

Der Bundesgerichtshof

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Der BGH hatte das Verfahren jetzt zurück ans Oberlandesgericht verwiesen, weil noch Tatsachenermittlungen nötig seien. „Es soll geprüft werden, ob der Vertrag überhaupt wirksam ist“, so Schulz. Und: Selbst wenn er es wäre, könnte die Duldung der Eigentumsstörung für den Waldbauern nach einer so langen Zeit unzumutbar sein. Auch der BGH schreibe jetzt, so Schulz, „dass die Freisetzungsphase, die am 8. April 2013 begann und nach der entschieden werden sollte, ob das Projekt nun gelungen oder gescheitert ist, irgendwann ein Ende haben muss.“

Die Aussichten

Für Schulz ist klar: „Nach acht Jahren scheint es mir sehr zweifelhaft, dass diese Testphase immer noch läuft.“ Sein Mandant habe lange genug ertragen, dass sein Eigentum durch die Wisente gestört wurde. Und zwar ohne jedes Ergebnis: „Das Verhalten der ausgewilderten Tiere wurde nicht erkundet, Lenkungs- und Managementmaßnahmen waren unmöglich und wurden nicht versucht. Für mich ist das ganze Projekt damit gescheitert.“