Meschede. Alle Parteien forderten im Wahlkampf in Meschede ein familienfreundliches, soziales Bauen. Jetzt gibt es eine Idee, um das auch umzusetzen.
In Meschede wird jetzt geprüft, ob das klassische Erbbaurecht bei der Entwicklung von neuem Bauland künftig wieder angewendet werden kann. Der Stadtrat unterstützte mit großer Mehrheit einen entsprechenden Antrag der UWG-Fraktion. Hintergrund sind die Pläne für das geplante Riesen-Baugebiet am Langeloh – und wie die Stadt damit umgeht. Über das Erbbaurecht können, gegen Zahlung eines Zinses, auf einem fremden Grundstück Häuser gebaut werden.
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UWG-Sprecherin Maria Gödde-Rötzmeier erinnerte daran, dass sich im Kommunalwahlkampf alle Parteien für eine familienfreundliche, soziale Entwicklung beim Bauland ausgesprochen hätten. Für sie ist das Erbbaurecht in Meschede eine bewährte Praxis, um genau dies zu erreichen: „Das ist kein Rad, dass wir neu erfinden müssen“ – die Kirche beispielsweise habe viele Grundstücke auf dieser Basis vergeben. Am Langeloh könnten sich zwei Möglichkeiten dabei anbieten: Entweder würden die jetzigen Eigentümer das Erbbaurecht vergeben – oder aber die Stadt kaufe die Fläche und gebe die Grundstücke dann mit Erbbaurecht weiter. Gödde-Rötzmeier sagte zu der Kaufoption: „Das ist eine gute Möglichkeit für die Stadt, um Vermögen zu entwickeln.“
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Steuerungsinstrument für die Stadt
Derzeit wird im Rathaus vorbereitet, wie die Stadt ihr „Kommunales Bodenmanagement“ weiterentwickelt – das ist ihr Steuerungsinstrument für neues Wohnbauland. Die Idee zuletzt: Die Stadt will nur den erforderlichen Bebauungsplan aufstellen, wenn der Grundstückseigentümer sich in einem Vertrag mit ihr zum Bodenmanagement verpflichtet. Der Vertrag würde dann den Kaufpreis regeln und eine Bebauung binnen drei Jahren vorschreiben – damit Spekulationen mit Bauland verhindert werden. Außerdem müsste der Eigentümer 50 Prozent der Wertsteigerung, der durch die Ausweisung von neuem Bauland entsteht, an die Stadt abführen.
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Die Reaktionen
UWG, CDU, SPD und Grüne stimmten zu, die Möglichkeit des Erbbaurechtes bei der Weiterentwicklung des Bodenmanagements jetzt mit zu untersuchen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jürgen Lipke betonte, im Moment seien Immobilienpreise von 300.000 Euro „kein Ding“ – und dabei kämen noch die Grundstückspreise hinzu. Angesichts dieser enormen Kosten sei es sinnvoll, die Erbbau-Variante zu prüfen.
Nur die FDP enthielt sich: Fraktionschef Dr. Jobst Köhne nannte das Erbbaurecht „aus der Zeit gefallen“ – dieses Konzept würde aus den 70er Jahren mit der damaligen Hochzinsphase stammen. Jetzt aber gebe es eine Nullzinsphase. Seine Ratskollegin Ingrid Völcker ergänzte, die Stadt habe doch gar kein Geld, um Bauland aufzukaufen. Und sie fragte grundsätzlich: „Wollen Eigentümer ihre Grundstücke überhaupt in Erbbauform vergeben?“ Wenn nicht, müsse man sich darum als Stadt gar keine Gedanken machen.